Kann ich auch die Haftpflichtversicherung für mein Pferd bei der Steuererklärung mit angeben?
Grds. sind Beiträge für Haftpflichtversicherung doch auch Sonderausgaben- wie sieht es also mit meiner Haftpflichtversicherung fürs Pferd aus?
2 Antworten
Pferdehaftpflicht als Vorsorgeaufwendungen absetzen? Spontan hätte ich gesagt, mein Hamster bohnert!. Aber weit gefehlt: Es geht!
www.versicherungsnetz.de/onlinelexikon/Vorsorgeaufwendungen.html
Dann mögen sich die geneigten Leser mal besagte Bestimmung ansehen und staunend zur Kenntnis nehmen, wieviel Worte man doch in einen einzigen Paragraphen hinein quetschen kann:
www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
Wer das Lesen kann ohne einzuschlafen, der melde sich bitte!
fingerschnips!
Also die korrekte Hausnummer lautet natürlich nicht lapidar "§ 10 EStG", sondern §10 (1) Nr. 3a EStG.
Da kann man locker hinnavigieren, sogar ohne Abitur, und die Positivliste einmal durchlesen. Das hält ein Leben lang.
Ansonsten bietet der § 10 noch weitaus mehr, aber das ist hier nicht einschlägig und daher nicht zitierfähig.
Du hast eine Berliner Weiße gewonnen. Kauf Dir eine und schick die Rechnung an Schmitz, Köln. Keine Sorge: Das kommt bestimmt an.
Kein Unterschied. Es wird wahrscheinlich nichts bringen aber du kannst sie angeben.
Und das ist der Unterschied zum Steuerrechtler: Der kennt den § 10 auswendig und kann bestätigen, ohne auf Fremdquellen zurückgreifen zu müssen.
Den Link habe ich - wie üblich - natürlich nicht angeklickt. Mir genügt das Original.