Während eines Klinikaufenthaltes ist eines von zwei Hörgeräten meines Vaters durch Verschulden der Klinikmitarbeiter verloren gegangen. Das ist unstrittig, die Haftpflichtversicherung hat aber nur den Zeitwert von 440 Euro gezahlt (drei Jahre alt).

Das Hörgerät musste ich aber neu kaufen und dafür 800 Euro bezahlen, es bestand logischerweise keine Möglichkeit, das individuell angepasste Hörgerät auf einem Gebrauchtmarkt für den Zeitwert zu kaufen. Ist das in Ordnung, dass die Haftpflichtversicherung in diesem Fall nur den "Zeitwert" erstatten muss? Eine Ersatzbeschaffung war nicht möglich. Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten.