Meine Tochter(12) war zu einem Kindergeburtstag eingeladen, nach Abendessen zu Hause wurde mit den Kindern bowlen gegangen, als die Familie nach 4h wieder in ihr Eigenheim kam, stand das Schlafzimmer und das Bad unter Wasser.

Meine Tochter war als letzte im Haus und hat wohl den Wasserhahn im Bad offen gelassen. Der Hauptschaden ist das Parkett im Schlafzimmer, es ist aufgequollen und die Stäbchen zum Teil gebrochen.

Unsere Haftpflicht will nun nur den Zeitwert des Parketts zahlen. Würde die Gebäude- oder Hausratversicherung der Geschädigten den Rest übernehmen? Oder ist sowas eine entweder Haftpflicht oder Hausrat/Gebäude Frage?