Eine Freundin hat aus versehen meine Shisha-Bowl kaputt gemacht, ist es sinnvoll Ihre Haftpflicht zu kontaktieren oder sollte ich mit ihr einig werden?
Hallo alle zusammen,
Letzten Mittwoch haben wir gemütlich abends Shisha geraucht, am nächsten morgen nach der Reinigung stelle ich die Bowl, wie immer, Kopfüber (auf das Gewinde für die Base) auf ein Geschirrhandtuch um sie zu trocknen.
Wir setzten uns zum Frühstück alle an den Tisch, der übrigens nicht unebenen oder dreckig war, falls das eine Rolle spielt. Am Ende legt meine Freundin ihre Füße auf die Querstrebe zwischen den Tischbeinen und kommt dabei etwas unsachte gegen den Tisch. Dabei wackelt die Bowl und fällt auf die Bank und dann auf den Boden.
Ende vom Lied die Bowl ist kaputt und mehrer Zeugen können sagen dass das ein Unfall war. Sie hat mich daraufhin gefragt was sie mir denn nun an Geld geben soll. Ich versuche nun herauszufinden was für sie am sinnvollsten ist.
Kurze Info sie ist erst 15 und nein sie hat nicht mitgeraucht.
Was gibt es für Auswirkungen auf die Versicherungen? Werden sie daraufhin hochgestuft?
Die Bowl gibt es nicht einzeln zu kaufen, die Shisha kostet komplett 280 €.
Es wurde ein Bild von der kaputten Bowl gemacht.
Falls noch weitere Infos benötigt werden, würde ich diese natürlich hier angeben.
Vielen Dank für eure Hilfe und eure Tipps.
Grüße,
Louis
2 Antworten
In einer Privathaftpflichtversicherung gibt es keine SF-Klassen und "Rückstufungen".
Also kann das Mädchen mit seinen Eltern sprechen, welche das dann der eigenen Versicherung melden können.
die Shisha kostet komplett 280 €.
darüber liegt Dir sicherlich eine Rechnung vor, welche Du dann de Versicherung vorlegen kannst.
Es wurde ein Bild von der kaputten Bowl gemacht.
hoffentlich zur Glaubhaftmachung des Schadenschilderung / Schadenverlaufes noch am Schadenort.
Privathaftpflichtversicherungen stufen nicht hoch, aber sie dürfen im Schadensfall kündigen. Ob die Versicherung davon Gebrauch machen wird wissen wir nicht. Wenn aber, dann wird es bei Neuabschluss einer solchen Versicherung zumindest teurer als bisher.
Versicherungen suchen immer das Haar in der Suppe. Hier könnte der Einwand kommen, dass niemand erwarten kann, dass durch bloßes Anstoßen am Tisch ein Totalschaden entstehen kann. Überwiegendes Eigenverschulden des Sisha-Eigentümers schließt den Schadensersatz ganz oder teilweise aus.
Im übrigen geht der Schadenersatz immer nur auf Zeitwert. Du solltest damit rechnen, allenfalls den Wert eines gebrauchten Stücks ersetzt zu bekommen.