Wer darf die Firma bestimmen, die einen Schaden in der Wohnung reparieren soll?
Meine Schwester hat ein kleines Problem mit ihrer Mietwohnung. Sie ist beim Putzen ausgerutscht und hat sich am Waschbecken festgehalten und das hat das irgendwie nicht gut ausgehalten. Sie hat es dem Vermieter gesagt und ihre Haftpflichtversicherung informiert. Die von der Versicherung wollen jetzt aber, dass sie eine Firma wählt, mit der die Versicherung zusammenarbeitet. Kann sie das bestimmen? Ist das nicht eigentlich Sache des Vermieters? Und darf die Versicherung dann nur einen Teil des Schadens bezahlen, wenn man eine andere Firma wählt?
2 Antworten
Der Vermieter ist der Geschädigte - folglich entscheidet niemand Anderes als der Vermieter, welcher Handwerksbetrieb das Waschbecken tauscht!
Es könnte bei der Regulierung des Schadens höchstens ein kleines Problemchen in Bezug auf die Zeitwertberechnung geben.
Übrigens haben Sachbearbeiter in Haftpflicht-Schadenabteilung erheblich was Anderes zu tun, als in der Region deiner Schwester nach einem Kooperations-Heizungssanitärfachbetrieb mit passendem Waschbecken zu suchen. In diesem Punkt ist deine Schilderung unlogisch! Üblicherweise wird nur nach der ursprünglichen sowie nach der neuen Rechnung gefragt.
Wenn deine Schwester, das Waschbecken kaputt gemacht hat, ist sie dem Vermieter zu Schadenersatz verpflichtet. Diesen Schadenersatz übernimmt die Privathaftpflichtversicherung deiner Schwester. Wo ist also das Problem, wenn ihr jetzt einen Handwerker nehmt, den die Versicherung vorschlägt. Übrigens wird diese Vorgehensweise der Versicherung auch in den Versicherungsbedingungen der Versicherung stehen. Der Vermieter hat damit nichts zu tun.