Bei der Arbeit etwas kaputt gemacht. Wer muss zahlen?

4 Antworten

Hallo, 

von Vorsatz kann man hier wohl kaum sprechen. Auch der sorgfältigste Arbeitnehmer kann mal einen Fehler machen. Es geht doch auch nur um einen Schaden von 20,- Euro.......hm , in meinen Augen ist das " Pillepalle " ! Vielleicht ärgerlich aber dennoch Pillepalle!

Darum hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits 1994 festgestellt, dass die Grundsätze über die beschränkte Arbeitnehmerhaftung für alle Arbeiten gelten, die durch den Betrieb veranlasst sind und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden.

Will der Arbeitgeber tatsächlich diesen Schaden ersetzt haben, muss er ggf. im Arbeitsgerichtsprozess beweisen, dass deine Mutter durch ein schuldhaftes pflichtwidriges Verhalten oder durch eine unerlaubte Handlung diesen Schaden verursacht hat.

Solch ein " wertvolles " Stück sollte deshalb rechtzeitig aus der Gefahrenzone genommen und in einem " sicheren" Bereich aufbewahrt werden.  

Ich würde nichts zahlen - kann immer mal passieren ! 

 .

Hi Hi,

der Geschäftsführer bzw. Inhaber haftet für alle Schäden gegenüber Dritten, auch wenn diese von Mitarbeitern entstanden sind. 

Dein Mutter muss diesen Schaden in keinem Fall zahlen. Der Chef der Reinigungsfirma sollte diesen Kleinschaden von 20 € selber zahlen und nicht dafür die Betriebshaftpflicht in Anspruch nehmen. 

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt den Betrieb bzw. das Unternehmen bei finanziellen Ansprüchen Dritter. Hohe Schadensforderungen müssen dann nicht das Bankkonto belasten oder sogar zu einer Insolvenz führen.

Kleinschäden sind für alle Versicherer ein Dorn im Auge. Wenn die Anzahl und Schadensquote in den letzten ein bis drei Jahren hoch ausfällt, führt dies meistens zu einer Kündigung seitens des Versicherers. Dies wäre für den Betrieb eine Katastrophe. Vor allem weil viele Auftraggeber mittlerweile den Nachweiß darüber sehen möchten. Eine neue Versicherung mit einer schlechten Schadensquote zu erhalten ist fast unmöglich bzw. zu nicht attraktiven Konditionen möglich.

Viele Grüße

Stefan vom Finanzchecks.de Team

Bislang war das immer so, dass der Arbeitgeber für den Schaden, den ein Angestellter/in verursacht, aufkommen musste. Ich selber habe mal eine Blitzröhre für damals 385,- DM umgerannte. Die Information habe ich von meiner Haftpflichtversicherung bekommen.
2003 hat mir eine Raumpflegerin eine ungemein wertvolle Porzellanfigur zerlegt. Musste sie auch nicht für aufkommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Deine Mutter hat sicher auch abgelehnt, den Schaden zu begleichen. Gerade bei dieser Arbeit , aber auch bei anderen , kann etwas passieren.

 Die Reinigungsfirma muss das ihrer Betriebshaftpflicht melden.

Sollte die Firma keine Betriebshaftpflichtversicherung haben kann der Cheffe auch die 20 Euronen aus der Portokasse begleichen.

Gruß Z... .