Zahlt diesen Schaden meine Haftpflichtversicherung
Ich habe ohne das Wissen meines Vaters (er lag zu diesem Zeitpunkt im Krankenhaus) dessen Motorsäge aus dem Keller geholt um auf meinem Grundstück Holz zu sägen. Da ich im Umgang mit der Säge nicht so vertraut bin, habe ich die Säge irrtümlich falsch betankt und dadurch einen Motorschaden verursacht. Die Säge ist erst wenige Monate alt. Durch die Fachwerkstatt wurde eindeutig bestätigt, dass der Schaden durch Falschbetankung entstanden ist. Meine Frage: Ich habe meinem Vater einen finanziellen Schaden zugefügt, wenn ich diesen Schaden nun meiner Haftpflichtversicherung melde, habe ich eine Chance, dass die Versicherung diesen Schaden reguliert?
2 Antworten
Diese Frage kann nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen beantworten. Bei den meisten Versicherungen, sind Schäden an geliehenen und gemieteten Gegenständen ausgeschlossen. Bei einigen guten Haftpflichtversicherungen besteht dieser Ausschluss nicht. Aber speziell der Sachschaden der entstanden ist aus Unkenntnis sehe ich schwarz.
Dein erster Blick sollte der in Deine Versicherungsbedingungen sein.
Allerdings sehe ich bei der Anmeldung des Versicherungsfalles zwei Dinge auf Dich zukommen:
Zum einen fragt sich, ob hier nicht der Fall einer grobfahrlässigen Schadensverursachung vorliegt wenn man Geräte in Gebrauch nimmt, mit denen man sich nicht auskennt. Stand da nicht sogar auf dem Füllstutzen, welche Kraftstoffsorten zu verwenden sind? Meist ist das der Fall und wenn die Versicherung das Gerät durch einen eigenen Gutachter überprüfen lassen sollte, kommt so was in jedem Falle ans Tageslicht.
Sodann "riecht" der Fall geradezu nach einer Kündigung durch die Versicherung. Es entsteht nämlich der unschöne Eindruck, als ob möglicherweise ein selbstverursachter Schaden auf die Art und Weise reguliert werden soll. Nach einer solchen Kündigung aber hast Du enorme Schwierigkeiten, irgendwo anders einen neuen Vertrag zu bekommen.
Stell dir vor es sei anders:
Rote Ampel überfahren, Bus von links... BUMS und nicht nur der Kaskoschutz weg, sondern auch Regress vom K-Haftpflichtversicherer!?
Da bleibt nur ein stabiler Ast im Wald...
Grobe Fahrlässigkeit ist in jeder Haftpflicht mit eingeschlossen!!