Zahlt die Privathaftpflicht-Versicherung Mietschäden durch Besucher?
Hallo,
ich habe meiner Tochter in ihrer Mietwohnung beim Austausch eines defekten Waschbeckenabflussrohres (Siphon) geholfen und dabei den Wandsnschluss beschädigt.
Dadurch ist der über die Jahre porös gewordenen Anschluss (aus Gummi) zwischen Wandanschluss und Fallrohr durch die Montage undicht geworden. Die Fliesen müssen nun entfernt werden, um an die defekte Stelle zu kommen.
3 Antworten
Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache gegenüber dem Vermieter (folgt u.a. aus § 278 BGB). Dies sollte über die Mietsachschadenklausel der Privathaftpflicht deiner Tochter gedeckt sein.
Sie muss den Schaden dem Vermieter anzeigen. Er wird ihr eine Rechnung zukommen lassen
Du hast eine Gefälligkeitshandlung erbracht, heißt rein rechtlich haftest du gar nicht für den Schaden.
Gute Policen haben die Gefälligkeitshandlung aber mitversichert. Dennoch besteht ein direkter Anspruch des Vermieters an deine Tochter.
Du kannst es der Haftpflicht vortragen würde mich auch interessieren, wie der Sachbearbeiter hier agiert.
Lass dich nicht verrückt machen mit den Unterstellungen dieser Person. Wenn man sich anschaut wo Sie Antworten gibt wie oft Sie Ausfällig wird, ohne Sinn und Verstand mit unter. Das verstehe ich nicht da Sie normalerweise sehr vernünftige Auskünfte erteilt.
Diesen Schaden wird die Privathaftpflicht ohne Murren zahlen. Melden Sie es dem Vermieter und Ihrer Versicherung die machen das untereinander aus und regeln das.
Grundsätzlich zahlt die PH (=Privathaftpflicht) bei vorhandener Klausel auch Mietsachschäden. In der Regel ist die Klausel heute auch eingeschlossen.
Allerdings zahlt sie nur die Schäden, die durch mich oder ggf. mitversicherte Personen (bspw. Partner, Kinder) verursacht wurden.
Da Du wohl nicht über die PH der Tochter abgesichert bist, müsstest ihr diesen Schaden so wie ihn hier schildert, Deiner PH melden.
Das könnte zwei Probleme geben:
Allmählichkeitsschaden: ist nicht versichert. Da das schadenverursachende Ereignis aber "plötzlich" eingetreten ist, die Schadenauswirkung allerdings allmählich, sollte das aber trotzdem funktionieren.
Gefälligkeitsschaden: nicht versichert. Du hast Deiner Tochter bestimmt ohne Bezahlung geholfen (Pizza und Hilfe-Bier zählen nicht als Bezahlung). Dann besteht keine gesetzliche Schadenersatzpflicht, sondern höchstens eine moralische. Die ist aber selten bis nie versichert.
Mein Tip: Nicht Du sondern Deine Tochter hat das Rohr selber installiert. Das sollte glatt durchlaufen bei der Schadenanzeige.
Die ist aber selten bis nie versichert.
Die ist Standard in jeder Versicherung mit aktuellem Bedingungswerk, wenn man nicht im ultra-billig Segment unterwegs ist.
Lange noch kein Standard, weil lange noch nicht jeder ein aktuelles Tarifwerk hat oder im ultra-billig Segment unterwegs ist.
Ich rede von heutigen Tarifen und Anbietern die ich in der überwältigenden Menge meiner Beratungen an den Mann bzw. die Frau bringe.
Alttarif heißt meist unbetreuter Bestand.
Danke für die schnelle Antwort! Habe nun noch eine Zusatzfrage: Kann ich als Verursacher auch an meine Haftpflichtversicherung herantreten?