Selbstverursachter Unfall mit geliehenem Auto? Darf der Halter den Wertverlust einfordern?



Zur Klarstellung: Es geht nicht darum, ob die Haftpflicht einen Wertverlust ergänzt, es geht nur darum, ob der Halter einen verlangen kann.

die Gesetzgebung sagt, dass ein solcher in der Regel bei einem Fahrzeugalter bis 5 Jahren und 100.000km geltend gemacht werden kann.

Das geliehene Fahrzeug ist fast 20 Jahre alt und hat eine Laufleistung von ca 160.000km

5 Antworten

Mein Rechtsgefühl sagt ja. Es ist ja auch kein Gefälligkeitssschaden und die Wertminderung wurde gutachterlich beziffert, Du hast den Schaden verursacht und keine Versicherung übernimmt den.

Ich rufe bei solchen Unklarheiten einfach irgendwo an, wo ich Kenntnisse in Versicherungsrecht vermute. Beispielsweise bei meiner PHV.

Ich habe auch mal bei meiner Hausrat nachgefragt, als ich abstruse Briefe der Haftpflicht bekam, die sich dann ganz schnell korrigiert hat. Das ist aber schon länger her und heutzutage scheinen da eher Aushilfskräfte am Telefon zu sitzen.

Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt solche Kfz- Schäden nicht, auch nicht die SB!

Außer aus Kulanz natürlich, wovon Du aber nichts schreibst.

Das hört sich alles sehr dubios an!

Und na klar, alle Schäden, die die VK nicht abdeckt, hast DU als Verursacher zu tragen, so wie die Rückstufung. Sorry, sinnbefreite Frage!

PS: Ein toller Freund bist Du, danach sehnt man sich!!!

Aua, das ist ja ziemlich schief gelaufen.... 😥🙏

Passieren kann natürlich ein Unfall bei jeder Fahrt, aber beim geliehenen Wagen tuts weh...

Zum Glück zahlst die Vollkasko den Schaden des Besitzers, und DEINE Haftpflicht dass Du nicht alles zahlen musst. 🙏

Wegen dem Wertverlust weil es jetzt ein Unfallwagen ist ... ja vielleicht, frag das ggf. einen Rechtsanwalt falls es eine höhere Summe wird. 😥🙏

Wenn Du einem anderen Schaden zufügst (hier weil Du mit dem geliehenen Auto einen Unfall baust), bist Du zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Wenn ein Teil davon von einer, oder sich ergänzenden Versicherungen getragen wird, ist es gut für Dich, aber auf dem Rest bleibst Du hängen.

Und das ist auch richtig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Wieso glaube ich diesen Sachverhalt nicht?

Ach ja: Jede Privathaftpflicht hat eine sogenannte Benzinklausel. Alle Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen sind von der Haftung ausgeschlossen.

Wenn die Privathaftpflicht wirklich Zahlungen erbringen müßte, würde sie auch den Wertverlust ersetzen.