Selbstverursachter Unfall mit geliehenem Auto? Darf der Halter den Wertverlust einfordern?
Ich habe mit dem geliehenen Auto eines Freundes einen selbstverursachten Unfall gebaut. Es waren keine weiteren Fahrzeuge involviert.
Die Vollkasko des Halters trägt die Reparaturkosten am Auto. Meine private Haftpflichtversicherung übernimmt den SB der Vollkasko sowie die Erstattung der Kosten für die Rückstufung für insgesamt 5 Jahre.
Kann der Halter, den durch einen Gutachter festgestellten Wertverlust von mir verlangen?
Zur Klarstellung: Es geht nicht darum, ob die Haftpflicht einen Wertverlust ergänzt, es geht nur darum, ob der Halter einen verlangen kann.
die Gesetzgebung sagt, dass ein solcher in der Regel bei einem Fahrzeugalter bis 5 Jahren und 100.000km geltend gemacht werden kann.
Das geliehene Fahrzeug ist fast 20 Jahre alt und hat eine Laufleistung von ca 160.000km
5 Antworten
Mein Rechtsgefühl sagt ja. Es ist ja auch kein Gefälligkeitssschaden und die Wertminderung wurde gutachterlich beziffert, Du hast den Schaden verursacht und keine Versicherung übernimmt den.
Ich rufe bei solchen Unklarheiten einfach irgendwo an, wo ich Kenntnisse in Versicherungsrecht vermute. Beispielsweise bei meiner PHV.
Ich habe auch mal bei meiner Hausrat nachgefragt, als ich abstruse Briefe der Haftpflicht bekam, die sich dann ganz schnell korrigiert hat. Das ist aber schon länger her und heutzutage scheinen da eher Aushilfskräfte am Telefon zu sitzen.
Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt solche Kfz- Schäden nicht, auch nicht die SB!
Außer aus Kulanz natürlich, wovon Du aber nichts schreibst.
Das hört sich alles sehr dubios an!
Und na klar, alle Schäden, die die VK nicht abdeckt, hast DU als Verursacher zu tragen, so wie die Rückstufung. Sorry, sinnbefreite Frage!
PS: Ein toller Freund bist Du, danach sehnt man sich!!!
Es gibt zwischenzeitlich Tarife die das tatsächlich beinhalten. Einfach bei den einschlägigen Vergleichsseiten informieren. Daher ist die Antwort komplett falsch.
Ihre Antwort ist lediglich beleidigend und inhaltslos. Sie scheinen besser zu wissen, was meine Haftpflichtversicherung übernimmt als ich.
Aua, das ist ja ziemlich schief gelaufen.... 😥🙏
Passieren kann natürlich ein Unfall bei jeder Fahrt, aber beim geliehenen Wagen tuts weh...
Zum Glück zahlst die Vollkasko den Schaden des Besitzers, und DEINE Haftpflicht dass Du nicht alles zahlen musst. 🙏
Wegen dem Wertverlust weil es jetzt ein Unfallwagen ist ... ja vielleicht, frag das ggf. einen Rechtsanwalt falls es eine höhere Summe wird. 😥🙏
Wenn Du einem anderen Schaden zufügst (hier weil Du mit dem geliehenen Auto einen Unfall baust), bist Du zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Wenn ein Teil davon von einer, oder sich ergänzenden Versicherungen getragen wird, ist es gut für Dich, aber auf dem Rest bleibst Du hängen.
Und das ist auch richtig.
Wenn Du nicht fahrlässig gehandelt hättest, gäbe es keinen Schaden. Für fahrlässig Schäden ist ja gerade die Versicherung. Du meinst vermutlich "grob fahrlässig," da könnte die Versicherung leistungsbefreit sein.
Wieso glaube ich diesen Sachverhalt nicht?
Ach ja: Jede Privathaftpflicht hat eine sogenannte Benzinklausel. Alle Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen sind von der Haftung ausgeschlossen.
Wenn die Privathaftpflicht wirklich Zahlungen erbringen müßte, würde sie auch den Wertverlust ersetzen.
Jeder Versicherer regelt in den Bedingungen den Umfang des Versicherungsschutzes. Zwischenzeitlich beinhalten einige Tarife die vom Fragesteller beschriebenen Leitungen. Daraus kann ich aber keine weiteren Rückschlüsse ziehen. Wenn der Wertverlust nicht im Vertrag enthalten ist dann ist es eben so.
Das ist so leider nicht korrekt. Nachzulesen in vielen Versicherungspolicen
Ich weiß nicht, warum Sie Grund haben den Sachverhalt nicht zu glauben. Die Haftpflicht erbringt die Leistungen, die ich weiter oben aufgeführt habe. Einen eventuellen Wertverlust nicht.
Doch, diesen Schutz bei privat geliehenen Autos gibt es z.B. bei der VHV. In der Beschreibung steht nichts von Wertverlust, da müsste der Fragesteller bei seiner PHV in die AGB sehen. Oder einfach einreichen und die Antwort abwarten.
Ich war ja auch erst etwas erstaunt, konnte mir das aber vorstellen und hab mal 2 Minuten dazu gegoogelt. Ich lese hier ja auch mit, weil man manchmal dadurch thematisch etwas mitbekommt, was später mal nützlich sein kann.
Genau so verhält es sich bei meiner Haftpflicht Versicherung. Ein Wertverlust wird von meiner Versicherung nicht übernommen. Die Frage war auch lediglich, ob der Halter einen Wertverlust verlangen kann. Die Rechtsprechung sagt, dass dieser nur bei einem Fahrzeugalter bis 5 Jahren und einer Laufleistung von maximal 100.000 km geltend gemacht werden kann.
das Fahrzeug ist fast 20 Jahre alt und hat eine Laufleistung von ca 160.000km
Der eingeschaltete Gutachter ist ein Bekannter des Halters.
Der Schaden ist weder fahrlässig noch vorsätzlich entstanden, ansonsten würde meine Haftpflicht ja auch die SB und die Rückstufung nicht übernehmen