Einkommensteuer bei Rentennachzahlung

Guten Tag,

im Jahr 2012 bezog ich ganz normales Gehalt (St.Kl. IV) und meine Frau Krankengeld. Diese habe ich auch bei der Einkommensteuererklärung 2012 ganz normal angegeben, kein Problem. Meine Frau bezog weiter Krankengeld bis 31.05.2013. Seit dem erhält meine Frau EU-Rente. Diese wurde rückwirkend zum 01.03.2012 bewilligt, also rückwirkend für den Zeitraum, in dem sie Krankengeld bezog, das wir ja versteuert haben. Wir erhielten für den rückwirkenden Zeitraum eine "Nachzahlung" von rd. 14.500 Euro, die wurde jedoch von der Krankenkasse kassiert, da die ja in der Zeit Krankengeld gezahlt hat. Wir haben also nicht wirklich eine Nachzahlung erhalten, nur Krankenkasse und Rentenversicherung haben untereinander ihre Finanzen geregelt. Damit waren schon mal wir, Krankenkasse & Rentenversicherung quitt. So weit so gut. Bei Finanzamt jedoch blieb das Krankengeld versteuert. Nun mache ich die Einkommensteuererklärung 2013 und gebe folgerichtig auch die EU-Rente meiner Frau an (muss ja versteuert werden), inkl. der Nachzahlung für 2012. Klingt ja logisch. Sehe ich ja ein. Allein wir haben ja bereits das Krankengeld 2012 versteuert, welches wir ja (durch den Ausgleich Krankenkasse <-> Rentenversicherung) gar nicht erhalten haben. Krankengeld + EU-Rente sind in etwa gleich hoch, sodass sie eine ähnliche Steuerlast verursachen müssten. Jedoch würden wir ja jetzt beides versteuern. Was müssen wir also tun, um das zu verhindern? Die Rentennachzahlung einfach nicht angeben? Oder müssen wir 2012 neu berechnen lassen (KG-Steuer-Erstattung dafür Rentennachzahlung-Besetuerung)? Geht das automatisch? Kann man das irgendwo im Vordruck der Steuererklärung angeben - nur ich finde das nicht?

Wer weiss Rat?

Vielen Dank. Viele Grüße Huddel

einkommensteuer, eu-rente, Krankengeld, Steuererklärung, Steuern
Wie ergeben sich Blockfristen bei Kankengeld, wenn man gar keines bezogen hat?

Üblicherweise beginnt eine Krankenkasse eine Blockfrist immer am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Bei mir war es so, das ich am 15.7.2013 urplötzlich heftige Hüftschmerzen bekam. Nach Röntgen und MRT stellte sich heraus: ich hab Arthose. Befund Berichte hab ich noch. Krankengeld bezog ich nicht, ich war nur wenige Tage mal AU deswegen. Zunächst könnte ich mich nicht zu einer Operation entschließen.. Am 15.9.2015 hatte ich eine Unfall mit heftigen Beschwerden, in Folge dessen war ich krank bis zur Aussteuerung. Ebenfalls ging ich in dieser Zeit ein paar mal zum Arzt wegen der Hüfte. Nun bin ich wieder gesund und Arbeitsfähig und wollte eigentlich jetzt die Hüfte operieren lassen. Die KK verweigert jedoch die Leistung der Zahlung von Krankengeld, da es als hinzugekommen Krankheit gewertet wird. Jedoch hätte eigentlich die Blockfrist für die Hüfte enden müssen am 15.7.2016. Das war aber genau der Zeitpunkt, wo ich Krankengeld für die Unfallfolgen bezog. Ist das nun tatsächlich eine hinzugekomme Krankheit oder hätte die Krankenkasse eine zweite Blockfrist für die Hüfte ab den 16.7.16 bilden müssen, so dass da noch Anspruch wäre? Wer kann mir da helfen? Lohnt sich ein Widerspruch? Meine Arbeitsfähigkeit mit der Hüfte habe ich mehr als 1 Jahr bewiesen

gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankengeld, krankenkasse, Krankenversicherung, Arbeitsunfähigkeit
Einige Fragen bzgl. Abfindung, Krankengeld und der Steuererklärung?

Guten Tag,

AN erhält bis 31.08.2017 folgende Bezüge aus Angestelltentätigkeit:Siehe Anhang 1

AG hat Entgeltfortzahlung bis 19.09.2017 zu leisten, anschließend besteht Krankengeldanspruch gegenüber der Krankenkasse - voraussichtlich bis zum Ende des Jahres!Stundenlohn beträgt 14,35 € brutto.

Im Laufe der Krankheit erhält AN Kündigung > Kündigungschutzklage > gerichtlicher Vergleich! Auflösung Arbeitsverhältniss zum 30.09.2017 mit folgenden Werten.

  1. Abfindung ~ 2500 € brutto.
  2. Resturlaub 11 Tage inkl. Urlaubsgeld für 18 Tage in Höhe von 25% = 1800 € brutto.
  3. Mehrarbeitsvergütung i.H.v ~ 400 € brutto.

Zudem muss der AG vom 01.09.2017 - 19.09.2017 aufgrund Entgeldfortzahlung ordnungsgemäß abrechnen. In diesem Falle sollten das 98 Stunden x 14,35 € = ~ 1400,00 € brutto sein.

  • Kann mir aufgrund dieser Daten jemand den "genauen" Krankengeldanspruch in netto pro Tag berechnen? Also was der AN ab 20.09.2017 pro Tag erhalten wird.

    • Ich habe versucht, den Auszahlungsbetrag im Oktober im Rahmen meines Verständnisses grob durchzurechnen, kann diese Rechnung so in etwa stimmen?Siehe Anhang 2

    • Zu guter letzt noch eine Frage, ist es hier jemanden möglich zu sagen, ob mich bei der Abgabe der Steuererklärung für 2017 eine Hohe Nachzahlung oder womöglich sogar nochmals eine Erstattung erwartet? Werbungskosten sind eigentlich bei 0, Steuerklasse 1, keine Kinder, gesetzliche RV und KV - die letzten beide Jahre habe ich bei gleichen Einkommen etwa 60 - 80 € erstattet bekommen - aber dort hatte ja auch vom 01.01 - 31.12  ein Arbeitsverhältnis bestanden.

Gerne liefere ich falls nötig, auch weitere Details.

Vielen Dank im voraus!

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Abfindung, einkommensteuer, Krankengeld, krankenkasse, Steuererklärung, Arbeitsunfähigkeit
10 Monate Krankengeld, 1 Monat ALG1 - neuer Job in der Probezeit wegen AU beendet. HIIILFEEE!! !!!

Hallo,

ich bin momentan unsicher, womit ich am Ende diesen Monats meine Miete bezahlen soll. Ich war 2011 ab Juni im Krankenstand, ab Mitte Juli erhielt ich dann Krankengeld bis zum 30.04.2012. Im Mai erhielt ich dann einen Monat ALG1, weil mein alter Arbeitgeber betriebsbedingt zum 30.04.2012 die gesamte Abteilung gekündigt hat.

Ab dem 01.06.2012 habe ich trotz anhaltender Erkrankung (Depression) einen Job angenommen, weil ich es mir selber beweisen wollte, das ich keine Versagerin bin. Leider habe ich nach 4,5 Monaten kapituliert und musste mich erneut von meiner Ärztin Arbeitsunfähig schreiben lassen. Ich erzählte dies wahrheitsgemäß meinen neuen Arbeitgeber, der natürlich aus unternehmerischer Sicht das Arbeitsverhältnis während der Probezeit ohne Angaben von Gründen und mit einer Kündigungsfrist von kulanten 6 Wochen (statt Vertraglich nur 2 Wochen) zum 30.11.2012 gekündigt hat. In diesen 6 Wochen hatte ich allerdings die AU, so das die 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall damit für meinen Arbeitgeber erfüllt war.

Ich meldete mich natürlich auch umgehend, nachdem ich von der Kündigung wusste beim Arbeitsamt, die mich fragten ob ich derzeit Arbeitsunfähig geschrieben bin. Ich bejate dies und die Dame sagte mir, ich müsse dann erst zu ihr kommen, wenn ich keine AU mehr habe und arbeitsfähig bin.

Jetzt hat aktuell meine Krankenkasse die "gelben Scheine" immer brav zugeschickt bekommen, aber ich habe noch keine Mitteilung (da ich ja nun schon in der 8ten oder 9ten Krankenwoche bin) wie das mit dem Krankengeld aussieht und auch noch keinen Auszahlungsschein zugeschickt bekommen. Letztes Jahr, als ich die 10 Monate Krankengeld bezogen habe, kam das Kommentarlos per Post.

Heute ist also der 12 Dezember 2012 und derzeit sieht es nicht so aus, als bekomme ich am 30. Dezember 2012 einen Cent an Geld. Ich habe leider viele hohe Kreditraten und Miete, Strom etc zu bezahlen und habe jetzt schon panische Angst!

Zudem läuft bei der Rentenkasse ein Antrag auf REHA. Ich war bereits bei einem Gutachterarzt, der sein OK gegeben hat. Aber das ist auch 3 Wochen her und auch die Rentenkasse meldet sich nicht. Ich habe gelesen, die zahlen ebenfalls Übergangsgeld.

WER KANN MIR NUN HELFEN???

  • Bekomme ich Krankengeld? (Haben die mich nur vergessen und ich muss da mal anrufen?)

  • Bekomme ich Sozialhilfe? (Vorrübergehend??)

  • Bekomme ich Übergangsgeld von der Rentenkasse, oder das erst bei Antritt der REHA??

Ich bin total überfordert und muss eben auch dazu sagen, das ich tiefer denn je in der Depression stecke, mich nicht traue Telefonate zu führen, ich mich eingrabe, und Existensängste lassen mich zusätzlich lähmen.

BITTE, KANN MIR JEMAND HELFEN??

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Krankenkasse fordert Reha-Antragstellung

Liebe User,

nach längerer Krankschreibung fordert die Krankenkasse nach § 51.Abs. 1 SGB V einen Antrag (G100, G110) auf REHA. Der Antrag wurde mir gesendet. Nun soll ich den Empfang bestätigen und den Antrag mit Frist von 10 Wochen zurücksenden. Soweit alles im gesetzlichen Rahmen. Meine Frage: Kann ich anstatt des Reha-Antrags auch einen Antrag auf Erwebsminderungsrente stellen? Lt. Schreiben Krankenkasse sind ab Zugang des Schreibens div. Anträge an die Rentenversicherung ZUSTIMMUNGSPFLICHTIG. Aufgrund meines gesundheitlichen Gesamtzustandes (bin in 1 Monat 59 Jahre alt) würde ich lieber eine EU-Rente beantragen. Ich war 2011 nach einer Herzattacke und psych. Erkrankung bereits 6 Wochen in Reha, wurde mit Std.-Weiser Wiedereingliederung als Arbeitsfähig entlassen. Nach erfolglosem Arbeitsversuch wurde eine EU-Rente abgelehnt. Widerspruch durch VDK blieb erfolglos. Von einer REHA verspreche ich mir überhaupt nichts. Die letzte war eine reine Beschäftigungstherapie mit Uniabgägern als Therapeuten. "Was nützt einem Hungrigen eine Speisekarte? ". Frage: Ist es sinnvoll den Rehaantrag an die Krankenkasse zur Einreichung bei der RV zu überlassen bezügl. der Umwandlung in eine EU-Rente? oder diesen mit einem Zusatzschreiben (keine Reha) selbst bei der RV einzureichen? Hat hier jemand Erfahrung darin, welches vorgehen anzuraten ist? Bitte nur fundierte Antworten oder Querverweise.

Vielen Dank

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