Mein Arzt hat mir eine AU für 5 Wochen ausgestellt, ist das zulässig?

3 Antworten

§ 5 Abs. 4 AU-RL

1 Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit soll nicht für einen mehr als zwei Wochen im Voraus liegenden Zeitraum bescheinigt werden.

2 Ist es auf Grund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs sachgerecht, kann die Arbeitsunfähigkeit bis zur voraussichtlichen Dauer von einem Monat bescheinigt werden.

Oder soll ich nach 4 Wochen wieder hin und mir eine neue AU holen?

Alleine Dein Arzt hat die Länge seiner AU-Bescheinigung zu verantworten - und i.d.R. gilt : er kann Dir eine solche über einen Monat ausstellen - den Rest muss er im Falle dessen an geeigneter Stelle klären.

AU ist AU!

Die ist GÜLTIG!

Aber vermutlich wird sich der medizinische Dienst bei Dir melden, je nach Diagnose, warum Du AU bist!


Zwitterling 
Beitragsersteller
 08.06.2021, 08:17

Was genau möchte der mdk dann von mir wissen und welche Konsequenzen kann dies haben?