11 Monate gearbeitet, 2 Monate krank,Kündigung durch AG, kann man ALG1 beantragen oder wird 1 Monat Krankheit für die 12 Monate Frist nicht anerkannt?

4 Antworten

Hallo,

Voraussetzung ist, dass du

in den letzten zwei Jahren vor Eintreten dieses Versicherungsfalls(Alg1)

mindestens 12 Monate lang in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (Anwartschaftszeit) gestanden hast und du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hast. Es zählt auch ein evtl. versicherungspflichtiger Minijob während dieser zwei Jahre, daran wird oft nicht gedacht. 

Arbeitsunfähig krank zählt natürlich auch, du warst schließlich noch angestellt und Sozialabgaben wurden abgeführt. 


Es stellt sich überhaupt die Frage, ob Sie einen neuen Anspruch erworben haben. Durch die letzte Beschäftigung sicherlich, da ja 12,5 Monate Lohn und Lohnfortzahlung erhalten wurde.

Allerdings könnte der Anspruch aus der 15jährigen Tätigkeit nicht verfallen sein. (Verfällt nach 5 Jahren) Also wie lang war die Unterbrechung, wie lang der 450€ Job? Wie lange ist das her? Wenn das alles innerhalb 5 Jahren liegt, ist der Anspruch noch nicht verfallen und das während der 15jährigen Tätigkeit ALG1 wird ausgezahlt. Der neu erworbene Anspruch wäre ja nur 6 Monate ALG1. Bei dem 15jährigen Anspruch wäre das ja der Höchstanspruch je nach Alter (über55) bis zu 24 Monate, sonst 12 Monate.

Wenn nur kein neuer Anspruch erworben wurde wird das ALG1 auch nach dem letzten Einkommen der 15jährigen Tätigkeit berechnet. Wenn das höher war um so besser.

Also schnell zur Arb Agentur und arbeitslos melden. Dann sind die Ansprüche gesichert. Antrag kann man später einreichen.


Hallo,

ein Anspruch auf Alg besteht hier auf jeden Fall: entweder aufgrund der letzten oder aufgrund der vorletzten Beschäftigung.

http://www.finanztip.de/erlischen-arbeitslosengeld/

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485826

Die Agentur für Arbeit benötigt einen speziellen Vordruck von der Krankenkasse über die gezahlten Arbeitslosenversicherungsbeiträge aus dem Kranken- oder Verletztengeld.

Gruß

RHW


Hallo, danke für die Antwort, leider ist das ein wenig kompliziert. ich war 15 Jahre beschäftigt, danach 3 Monate Arbeitslos + 450,- EUR Job. Dieser 450 Job ist dann in Vollzeitjob übergegangen. Nach 10 Monaten durch Unfall krank geworden, 6 Wochen hat AG bezahl, dann folgte eine Kündigung.Die Krankheit dauerte noch 2 Woche, was die Krankenkasse bezahlt hat.Jetzt muss ich mich bei AG melden, habe dann aber offiziell nur 11 Monate Beschäftigung + 1 Monat Krankenkasse. Ist zwar ein komplettes Jahr, aber von AG nur 11 Monate + 3x 450 EUR, was wahrscheinlich nicht zählt.


Gaenseliesel  16.11.2016, 00:20

Maria, du hättest weitere Fragen unter meiner Antwort " Kommentieren" stellen sollen. 

So kompliziert ist es gar nicht  ;-)  wie ich den Sachverhalt beurteile, steht dir ohnehin noch ein Rest Alg1 ( gestaffelt nach deinem Alter) aus der vormals langjährigen Beschäftigung zu. 

Du musst den Sachbearbeiter vorsichtshalber darauf aufmeksam machen.