Fünftelregelung bei Urlaubsabgeltung und Krankengeld?
Nach langer Krankheit wurde mein Arbeitsverhältnis zum Jahresende aufgehoben und der Resturlaub der letzten beiden Jahre mit 8000€ abgegolten. Die Urlaubsabgeltung wurde voll ausgezahlt (unterhalb der Freigrenze). Dieses Jahr bezog ich rund 20000€ Krankengeld, sonst gab es keine weiteren Einkünfte.
Gebe ich die Werte in Steuerfuchs ein, ergibt sich eine Nachzahlung von 1000-1100€. Quellen aus dem Internet zufolge, käme bei der Urlaubsabgeltung die Fünftelregelung in Frage. Allerdings finde ich kein konkretes Beispiel, welches zeigt was man an welcher Stelle der Steuererklärung eintragen muss. Ich habe etwas von Anlage N gelesen, nur finde ich die in Steuerfuchs nicht. Geht das z.B. mit ELSTER?
Das Jahr ist zwar nichtmal zu Ende, es wäre aber wichtig zu wissen, inwiefern ich über die gut 1000€ verfügen kann.
3 Antworten
Einen ungefähren Anhaltspunkt kannst Du sicher über Elster für 2018 erhalten. Das Geld ausgeben würde ich persönlich trotzdem noch nicht. Du weißt noch nicht, wo der AG den Urlaub in seiner Lohnsteuerbescheinigung einträgt und ob die Fünftelregelung durchsetzbar ist. Und auch unter Berücksichtigung der Fünftelregelung kann sich ein Nachzahlungsbetrag ergeben, dann allerdings geringer.
Natürlich kannst Du das auch mit Elster machen, sobald die Formular für 2019 zur Verfügung stehen.
1.100 Euro Steuer für Einnahmen von 28.000 Euro sind natürlich lächerlich. Das würde ich an Deiner Stelle schon mal für die Steuer auf die Seite legen.
hier ist der Vordruck für 2018, den für 2019 gibt es noch nicht
https://www.formulare-bfinv.de/printout/034027_18.pdf
Da wäre das Urlaubsgeld in Zeilen 17 bis 20 einzutragen
Würde man die Zeilen 6-10 dann entsprechend leer lassen?
Die Lohnsteuerbescheinigung wurde mir bereits zugeschickt. Der Gesamtbetrag steht unter Punkt 3 (Bruttoarbeitslohn). Da dürfte er nicht stehen um eine Fünftelregelung durchzusetzen?