Fünftelregelung bei Urlaubsabgeltung und Krankengeld?

3 Antworten

Einen ungefähren Anhaltspunkt kannst Du sicher über Elster für 2018 erhalten. Das Geld ausgeben würde ich persönlich trotzdem noch nicht. Du weißt noch nicht, wo der AG den Urlaub in seiner Lohnsteuerbescheinigung einträgt und ob die Fünftelregelung durchsetzbar ist. Und auch unter Berücksichtigung der Fünftelregelung kann sich ein Nachzahlungsbetrag ergeben, dann allerdings geringer.


Fragant42 
Beitragsersteller
 28.12.2019, 18:26

Die Lohnsteuerbescheinigung wurde mir bereits zugeschickt. Der Gesamtbetrag steht unter Punkt 3 (Bruttoarbeitslohn). Da dürfte er nicht stehen um eine Fünftelregelung durchzusetzen?

Natürlich kannst Du das auch mit Elster machen, sobald die Formular für 2019 zur Verfügung stehen.

1.100 Euro Steuer für Einnahmen von 28.000 Euro sind natürlich lächerlich. Das würde ich an Deiner Stelle schon mal für die Steuer auf die Seite legen.