Minijob auf Stundenbasis und Krankengeld?

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Minijobber, die infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig sind oder an einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen, haben wie alle Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung – für längstens 42 Tage wegen derselben Erkrankung – entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Die Arbeitgeber sind nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) darüber hinaus verpflichtet, der Minijobberin während der Zeit von Beschäftigungsverboten Entgelt fortzuzahlen. Für die Zeit der Mutterschutzfristen ist der Arbeitgeber zur Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld verpflichtet. Insbesondere für kleine bis mittlere Betriebe sieht der Gesetzgeber eine Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit sowie für alle Betriebe bei Schwangerschaft/ Mutterschaft vor. Die Knappschaft Arbeitgeberversicherung führt das Ausgleichsverfahren für alle Minijobber durch, unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse der Minijobber versichert ist.

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http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/12_arbeitgeberversicherung/gen_tab.html?nn=356724