Witwenrente , Mini Job , Krankengeld ja oder nein?
Was ist, wenn ich Witwenrente beziehe, einen Mini Job habe, über die Witwenrente Versichert bin. Bekomme ich im Krankheitsfall , Krankengeld oder nicht. Kann mich mein Arbeitgeber für die Zeit der Krankheit abmelden oder nicht?
2 Antworten
Hallo,
der Arbeitgeber ist wie für jeden anderen Arbeitnehmer verpflichtet für 6 Wochen das Entgelt bei Arbeitsunfähigkeit weiterzuzahlen (§ 3 EFZG).
Danach zahlt die Krankenkasse aber kein Krankengeld.
Krankengeldanspruch (von der Krankenkasse) besteht nur, wenn der Bruttoverdienst im Durchschnitt oder laut Vertrag mehr als 450 Euro beträgt.
Gruß
RHW
Du bekommst kein Krankengeld, musst Dich aber genau wie jeder andere Arbeitnehmer krankschreiben lassen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Dir pro Jahr sechs Wochen lang den Lohn weiter zu zahlen und zwar ohne Abmeldung.