Witwenrente , Mini Job , Krankengeld ja oder nein?

2 Antworten

Hallo,

der Arbeitgeber ist wie für jeden anderen Arbeitnehmer verpflichtet für 6 Wochen das Entgelt bei Arbeitsunfähigkeit weiterzuzahlen (§ 3 EFZG).

Danach zahlt die Krankenkasse aber kein Krankengeld.

Krankengeldanspruch (von der Krankenkasse) besteht nur, wenn der Bruttoverdienst im Durchschnitt oder laut Vertrag mehr als 450 Euro beträgt.

Gruß

RHW

Du bekommst kein Krankengeld, musst Dich aber genau wie jeder andere Arbeitnehmer krankschreiben lassen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet,  Dir pro Jahr sechs Wochen lang den Lohn weiter zu zahlen und zwar ohne Abmeldung.