Hallo zusammen, Meine Frage zur Aussteuerung

2 Antworten

Das Krankengeld läuft in einigen Monaten aus...

...und ich bin weiterhin arbeitsunfähig. Was passiert nun?

Manche Krankenkassen fordern ihre Versicherten spätestens 3 Monate vor dem Auslaufen des Krankengeldes auf, einen Antrag auf eine medizinische Reha zu stellen. (Achtung: Es gibt leider auch Krankenkassen, weder frühzeitig über das Auslaufen den Krankengeldes informieren noch zu einem Reha-Antrag auffordern!) Diesen Antrag müssen Sie stellen. Es wird daraufhin geprüft, ob eine erneute Reha-Maßnahme Ihre Arbeitsfähigkeit innerhalb von 3-6 Monaten wieder herstellen kann. Ist dies nicht zu erwarten, wird der Antrag auf Reha in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt. Sie erhalten von der Rentenversicherung einen entsprechenden Bescheid und weitere Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Holen Sie sich hierzu kompetente Hilfe bei einem der Versichertenältesten . Machen Sie sich unbedingt eine Kopie des ausgefüllten Antrags. Gehen Sie mit dieser Kopie unbedingt (spätestens 3 Monate vor Ablauf des Krankengeldes) zur Arbeitsagentur, denn Sie haben während der Bearbeitung Ihres Antrags Anspruch auf Alg I (§ 145 SGB III).

Wird Ihnen eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt, so ist diese zunächst auf max. 2 Jahre befristet.

Achtung: Es gibt leider auch Krankenkassen, die ihre Versicherten weder zu einem Reha-Antrag auffordern noch frühzeitig an das Auslaufen des Krankengeldes erinnern. Wenn Sie über den Zeitpunkt der Aussteuerung des Krankengeldes hinaus arbeitsunfähig sind, sollten Sie aus eigener Initiative heraus ca. 3 Monate vorher bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Alt I (nach § 145 SGB III) stellen. http://www.tettricks.de/reha-und-dann/krankengeld--erwerbsminderung/

Hallo,

da musst die Dir von der Krankenkasse mal deine Blockfristen mitteilen lassen. Je nachdem wann die für die bestehende Erkrankung beginnen, kann es sein, dass du erneut einen Anspruch von 78 Wochen hast oder eben nicht. Wenn Du tatsächlich ausgesteuert werden solltest, bleibt nur der Weg Arbeitslosengeld 1 zu beantragen, was Dir im Rahmen der Nahtlosigkeit auch gewährt werden sollte. Gleichzeitig musst Du aber einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen. Sollte diese bewilligt werden, hast Du die Rente aber natürlich auch Abschläge. Wie hoch die Abschläge sind, hängt vom Eintritt des Leistungsfalles ab (das könnte auch im Jahr 2012 sein). Du kannst Dich aber auch ganz normal arbeitslos melden, dann musst Du aber Deine Beschäftigung aufgeben (z. B. wegen Krankheit auf ärztliches anraten) und musst der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.