Wie wird der Anteil / Pfändung beim Krankengeld berechnet?
Krankengeld wir von der Krankenkasse täglich berechnet und ausgezahlt , solange die Arbeitsunfähigkeit ist. Beispiel 14 Tage Arbeitsunfähig . 14 x Tagesatz 55,00 € 770,00€ was darf davon abgezogen werden ? Wird der Tagesatz auf 30 Tage von der Krankenkasse hochgerechnet ? gib es eine Berechnungstabelle für Pfändungen nach Tagessätze ?
Krankengeld,
Insolvenzverfahren