Volle Erwerbsminderung, 360 € Job Anspruch Krankengeld in 7. Woche?
hallo zusammen,
nun habe ich auch mal eine Frage, wäre cool, wenn irgendeiner eine arbeitsrechtliche Antwort weiß.
Kurze Schilderung des Falls: Ich bin voll Erwerbsgemindert, habe seit 4 Jahren einen 340 Euro Job, den ich ausüben kann. Unbefristet.
Nun habe ich einen privaten Unfall gehabt, der mein Knie ruiniert hat. Folge ist eine größere Operation, mit Reha und längerer Genesung. Ggf. Prothese.
Mein Job ist unbefristet. Ich war bereits 6 Wochen wegen der selben Sache krank und hatte Lohnfortzahlung erhalten. Alles in diesem Jahr. Nun muss ich wieder operiert werden und habe Angst, mein Arbeitgeber kündigt mir, wenn ich mich nun wieder üüüüüber 6 Wochen ausfalle.
Weitere Frage wäre, ob ich so etwas wie Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse hätte. Der Lohn liegt jedoch unter 400 €.
Dritte Frage ist, wenn mich der AG später zum Betriebsarzt schickt und dieser es für besser hält, im Bezug auf die Erhaltung meines Gesundheitszustandes von dieser Tätigkeit bei dem Arbeitgeber Abstand zu nehmen,
MUSS der AG mir dann eine andere Tätigkeit in seinem Betrieb anbieten? Es ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes.
Ich möchte gerne Beschäftigt bleiben. -Heul.
Lieben Dank für Eure Mithilfe
1 Antwort
Hallo ontario,
Sie schreiben:
Volle Erwerbsminderung, 360 € Job Anspruch Krankengeld in 7. Woche?http://abc-der-krankenkassen.de/minijob.htm
Auszug:
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern in versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen haben Minijobber keinen Anspruch auf Krankengeld.
Der Arbeitgeber leistet im Krankheitsfall die gesetzliche Lohnfortzahlung von bis zu sechs Wochen.
Besteht die Arbeitsunfähigkeit danach noch fort, besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse für eine Lohnersatzleistung wie Krankengeld.
In diesem Fall sind dann Leistungen zur Grundsicherung bzw. ALG II zu beantragen.
Dritte Frage ist, wenn mich der AG später zum Betriebsarzt schickt und dieser es für besser hält, im Bezug auf die Erhaltung meines Gesundheitszustandes von dieser Tätigkeit bei dem Arbeitgeber Abstand zu nehmen,MUSS der AG mir dann eine andere Tätigkeit in seinem Betrieb anbieten? Es ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes.
Antwort:
Jeder Einzelfall ist grundsätzlich anders, der Arbeitgeber muß gar nichts!
Klären Sie diese Dinge am Besten mit Ihrer zuständigen Gewerkschaft/Betriebsrat, der Teufel steckt im Detail!
Es macht in der Praxis auch keinen Sinn, auf Kosten der eigenen Gesundheit weiter zu schinden!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad