Volle Erwerbsminderung, 360 € Job Anspruch Krankengeld in 7. Woche?

1 Antwort

Hallo ontario,

Sie schreiben:

Volle Erwerbsminderung, 360 € Job Anspruch Krankengeld in 7. Woche?

http://abc-der-krankenkassen.de/minijob.htm

Auszug:

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern in versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen haben Minijobber keinen Anspruch auf Krankengeld.

Der Arbeitgeber leistet im Krankheitsfall die gesetzliche Lohnfortzahlung von bis zu sechs Wochen.

Besteht die Arbeitsunfähigkeit danach noch fort, besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse für eine Lohnersatzleistung wie Krankengeld.

In diesem Fall sind dann Leistungen zur Grundsicherung bzw. ALG II zu beantragen.

Dritte Frage ist, wenn mich der AG später zum Betriebsarzt schickt und dieser es für besser hält, im Bezug auf die Erhaltung meines Gesundheitszustandes von dieser Tätigkeit bei dem Arbeitgeber Abstand zu nehmen,MUSS der AG mir dann eine andere Tätigkeit in seinem Betrieb anbieten? Es ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes.

Antwort:

Jeder Einzelfall ist grundsätzlich anders, der Arbeitgeber muß gar nichts!

Klären Sie diese Dinge am Besten mit Ihrer zuständigen Gewerkschaft/Betriebsrat, der Teufel steckt im Detail!

Es macht in der Praxis auch keinen Sinn, auf Kosten der eigenen Gesundheit weiter zu schinden!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad