Im Krankengeldbezug bei Vollzeit: wie nach Kurzarbeit?
Hallo,
nur theoretisch, wenn ich im Krankengeldbezug (über 6wochen) bin, und dann wird Kurzarbeit eingeführt, auf welcher Basis berechnet sich dann das Krankengeld ? dann 80% vom KUG ?
und wie ist es wenn ich krank werde und dann wird Kurzarbeit eingeführt : bezahlt da der AG die 6 Wochen noch oder ist es schon kug ?
danke.
1 Antwort
Hier eine gute Übersichtstabelle zur Sachlage KG & KUG.
https://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld_krankheit.html
Bei einem Kleinbetrieb (10 Mitabeiter) besteht im KG-Bezug bei KUG ein signifikant erhöhtes Kündigungsrisiko.
weil die keine Rücklagen haben? woher sind die zahlen. sind das realistische zahlen