ich hatte arbeitslosengeld 1 erhalten und einen minijob bin dan krank geworden und im krankengeld gerutscht darf die aok daraufhin eine kürzung vornehmen
?
Ich habe arbeitslosengeld 1 und einen minijob. meine frage ist daher darf die aok das krankengeld kürzen weil ich durch den minijob den ich nicht mehr habe mir das geld kürzen
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