Darf die Insolvenz ans Krankengeld-bei Langzeit,Krankschreibung
Frage für mein Freund;er ist schwer Herzkrank und ist auf längeren Zeitraum Krankgeschrieben und bekommt daher von der Krankenkasse -Krankengeld.Er ist in der Insolvenz mit seiner Ehefrau,sie hat kein Eigenes Einkommen,somit muß er eigendlich für ihr Unterhalt Zahlen.Nun meine Frage;darf die Insolvenz an sein Krankengeld lg
1 Antwort
Die Gläubiger dürfen natürlich auch das Krankengeld pfänden, wenn es denn höher ist, als die Pfändungsfreigrenze.
Nach § 850 b Abs, 1 Nr. 4, i.V.m. Abs. 2 ZPO, darf Krankengeld nach den Vorschriften für Arbeiteinkommen nach § 850 c ZPO gepfändet werden.
Da er eine Ehefrau zu unterhalten hat, ist die Pfändungsfreigrenze um 350,- Euro höher.
Wenn er in der Privatinsolvenz ist, müßte ihm das der Treuhänder gesagt haben und mit der Insolvenz sind direkte Pfändungen von Gläubigern auch passé.