Hallo,

nur theoretisch, wenn ich im Krankengeldbezug (über 6wochen) bin, und dann wird Kurzarbeit eingeführt, auf welcher Basis berechnet sich dann das Krankengeld ? dann 80% vom KUG ?

und wie ist es wenn ich krank werde und dann wird Kurzarbeit eingeführt : bezahlt da der AG die 6 Wochen noch oder ist es schon kug ?

danke.