Im Krankengeldbezug bei Vollzeit: wie nach Kurzarbeit?
Hallo,
nur theoretisch, wenn ich im Krankengeldbezug (über 6wochen) bin, und dann wird Kurzarbeit eingeführt, auf welcher Basis berechnet sich dann das Krankengeld ? dann 80% vom KUG ?
und wie ist es wenn ich krank werde und dann wird Kurzarbeit eingeführt : bezahlt da der AG die 6 Wochen noch oder ist es schon kug ?
danke.
Krankengeld,
Kurzarbeit