Bekommt man Krankengeld bei ausgelaufenen Vertrag und selbständiger 450€ Tätigkeit?
Hallo zusammen,
bislang habe ich eine 21 Stunden stelle bei DHL im Lager, also dem Paketdienst der Deutschenpost. Außerdem verdiene ich noch knapp 400€ jeden Monat als Fitnesstrainer indem ich meinen Kunden hauptsächlich Trainings- und Ernährungspläne erstelle.
Nun ist es so das ich aufgrund von Rückenschmerzen nicht mehr im Lager arbeiten kann und es wurde ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert.
Mittlerweile bin ich schon über 6 Wochen krank, weshalb ich Krankengeld bekomme. Bald läuft aber mein Vertrag bei DHL aus und ich frage mich ob ich weiterhin Krankengeld beziehen kann und zugleich meine selbständige 450€ Tätigkeit ausüben darf. Meine 450€ Tätigkeit kann ich nämlich von zuhause aus ohne große Belastung vollziehen.
Kann es zu Komplikationen mit der Krankenkasse kommen wenn ich beides mache oder müsste ich mich für das Krankengeld oder meinen selbständigen Minijob entscheiden?
Vielen dank schonmal für eure Antworten.
2 Antworten
Sowas wie eine 'selbständige 450 € Tätigkeit' oder einen 'selbständigen Minijob' gibt es nicht.
Minijobs (=450-€-Jobs) sind IMMER Arbeitnehmertätigkeiten. Du erzielst Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb, je nachdem, was genau Du da machst.
Mit Auslauf des Vertrags mit DHL muss ALG beantragt werden - ob I oder II, hängt davon ab, ob ein ALG-I-Anspruch besteht.
Zur KV-Frage meldet sich bestimmt noch jemand, der sich besser damit auskennt als ich.
Falls Du schon Krankengeld bezogen hast, dann arbeitslos wirst und weiterhin arbeitsunfähig erkrankt bist.Bekommst Du über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Krankengeld, da Du weiterhin Mitglied in der Krankenkasse bleibst (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).
Arbeitslos melden solltest Du Dich trotzdem, auch wenn Du kein Arbeitslosengeld bekommst, sondern Krankengeld. Weise jedoch darauf hin, dass Du Arbeitslosengeld erst dann beantragen wirst, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, Du also wieder gesund bist und eine neue Tätigkeit aufnehmen kannst.
Auf u.a. Seiten kannst du dich näher dazu einlesen. Mach dir somit keine Sorgen, melde dich überall vorbildlich an und mache alle nötigen Angaben.
https://www.finanztip.de/gkv/nachgehender-leistungsanspruch/
https://www.finanztip.de/krank-arbeitslosigkeit/
Zu den Einnahmen aus deiner Selbstständigkeit hat Eifelia alles gesagt.
Du musst aber aufpassen, dass die Krankenkasse deine Einnahmen nicht anrechnet. Dies darf Sie nicht solange die Selbständigkeit nur nebenberuflich betrieben wird. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht nicht, wenn Du hauptberuflich selbständig tätig bist. Rechtgrundlage ist § 44 SGB V: Krankengeld . Hier heißt es:
"Keinen Anspruch auf Krankengeld haben hauptberuflich selbständig Erwerbstätige, es sei denn, das Mitglied erklärt gegenüber der Krankenkasse, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll (Wahlerklärung)"