Muss bei Krankengeldbezug auch der Eigenanteil bei der Physiotherapie entrichtet werden?
Zuzahlungen im krankengeld
2 Antworten
Ja.
Allerdings ist die Belastung in der Regel auf 2% des Jahreseinkommens begrent (bei chronisch Kranken 1%).
Sobald Du diesen Betrag bezahlt hast, kannst Du bei Deiner Krankenkasse eine Befreiung nach § 62 Abs.3 SGB V beantragen und musst nicht mehr weiterzahlen.
Zuviel gezahltes Geld wird von der Kasse auf Antrag erstattet.
Siehe auch hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__62.html
Hallo,
grds. ja.
Wenn die Zuzahlungen aller Personen im Haushalt 2% der Jahresbruttoeinnahmen (bei chronisch Kranken: 1%) überschreiten, kann man eine Zuzahlungsbefreiung bis zum 31.12. beantragen.
Ab 1.1. gilt dann erneut die Grenze von 1 bzw. 2%.
Wenn man in einem Kalenderjahr bereits mehr als 2 bzw. 1% entrichtet hat, kann man mit dem Zuzahlungsbefreiungsantrag (Vordruck der Krankenkasse) die Befreiungskarte und die Erstattung der zuviel gezahlten Zuzahlungen beantragen. § 62 SGB V
In den Monaten Dezember, Januar und Februar dauert die Bearbeitung der Anträge meist länger.
Teilweise gibt es auf der Internetseite der Krankenkase sehr genaue Infos.
Gruß
RHW