Wie wird der Anteil / Pfändung beim Krankengeld berechnet?
Krankengeld wir von der Krankenkasse täglich berechnet und ausgezahlt , solange die Arbeitsunfähigkeit ist. Beispiel 14 Tage Arbeitsunfähig . 14 x Tagesatz 55,00 € 770,00€ was darf davon abgezogen werden ? Wird der Tagesatz auf 30 Tage von der Krankenkasse hochgerechnet ? gib es eine Berechnungstabelle für Pfändungen nach Tagessätze ?
3 Antworten
Ich verstehe das Problem.
Der Pfändungsfreibetrag wird kalenermonatlich berechnet, das Krankengeld geht aber unregelmässig ein, i.d.R. vierzehntägig.
Ich fürchte, dass es da im Pfändungsschutz keine Ausnahmeregelung gibt. Das solltest Du aber nochmal bei einer Schuldnerberatungsstelle oder beim Gericht nachfragen.
Die andere Möglichkeit wäre die Steuerung des Zuflusses. Man kann nämlich Krankengeld auch für andere Zeiträume als jeweils für 14 Tage beziehen.
Also beispielsweise, Du bist für 4 Wochen krankgeschrieben, so kannst Du auch schon z.B. nach 3 Wochen eine neue Krankschreibung vorlegen und erhältst dann entsprechend früher das KG.
Kompliziert ist das jedenfalls alles.
Geht es nicht etwas genauer?
Liegt gegen Dich ein Pfändungsbeschluß vor, dann kann erst einmal alles gepfändet werden. Hast Du allerdings ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet, dann hast Du auf diesem einen Betrag zu deiner verfügung, der nicht gepfändet werden kann. Wie hoch dieser Betrag ist, hängt von Deinen Familienverhältnissen ab.
Wenn Du derzeit Krankengeld beziehst, dann wird hier nur der Geldeingang jeden Kalendermonats berücksichtigt.
Deine Sachkenntnis legt nahe, dass Du Dich zumindest bei Deiner Bank einmal über das Pfändungsschutzkonto informieren lassen solltest.
Krankengeld wird täglich ausgezahlt?
Sorry ....Krankengeld wird täglich berechnet .....Die Krankenkasse rechnet für 4 Wochen hoch . Ich bekomme aber alle 14 Tage mein Krankengeld und die Kranken kasse berechnet die Pfändungssumme für 4 Wochen und führt dann die Abtretung ab.
Beispiel : für 14 Tage Krankengeld bekommt man ca. 950,00 NETTO Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt 01.02.-14.02. vor . Die Krankenkasse rechnet dann bis zum 28.02. hoch und schaut dann auf die Pfändungstabelle und tritt dann ca. 268,00 € ab. Ist das so korrekt ?