Noch eine Frage,Durch die Lange Krankschreibung und in Insolvenz,dürfen da auch Gläubiger an das Krankengeld,da sie die Insolvenz umgehen wollen,einige melden sich nicht laut anschreibeung der Insolvenz oder haben sich lange Zeit nicht gemeldet.Jetzt melden sie sich bei die Inkassov bei der Krankenkasse wegen Pfändung,ist das Rechtens.gibt es bei den Krankengeld auch eine Grenze des Pfändungsbereiches oder darf gar kein Gläubigiger wegen der Insolvenz an den Geld.Das verfahren wurde 15.2.2013 Eröffnet,sind die Leute da jetzt nicht schon in der Wohlverhaltensfase.oder wie verhält sich das jetzt.Klären sie mich mal bitte auf.wer kann antworten dazu geben.LG
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