Jobcenter Hausbesuch bedrängt was tun?

Hallo,

Ich hatte heute einen schrecklichen Tag und möchte mal eure Meinung zu diesem Thema wissen. Ich muss derzeit leider ersatzweise Geld vom Jobcenter beziehen. Ich habe eine Tochter die ist 6 Monate alt. Vom Kindsvater lebe ich getrennt, dieser wohnt in der Nachbarschaft mit seinem Kumpel in einer WG. Er kümmert sich allerdings immer abends um seine Tochter und manchmal nehme ich Pakete für ihn entgegen, da er in der Nachbarschaft wohnt und der Postbote dann öfters mal fragt ob ich die Pakete für die Nachbarschaft entgegen nehmen kann.

Nun zum Jobcenter.

Heute klingelte es an der Tür, nichts ahnend öffnete ich. Standen zwei Mitarbeiter vom Jobcenter dort und wollten die Wohnung kontrollieren. Ich war total perplex und fragte ob Sie es überhaupt dürften. Der Herr zeigte mir seinen Ausweis und sagte ja das dürfen Sie. Mir wurde kein schreiben nix gezeigt, bevor ich überhaupt etwas sagen konnte, stand schon der Fuß von der Dame in meiner Haustür. Und sagte lassen Sie uns jetzt sofort rein. Meine Tochter schlief im Kinderwagen, ich habe angst bekommen. Zack standen Sie in der Wohnung, so öffnen Sie die Schränke und zeigen uns den Inhalt, damit wir sehen können das Sie vom Kindsvater getrennt sind. Ich stand so unter schock. Da fingen die an, an die Schubladen zu gehen. Meine Unterlagen durch zusuchen. Sie fanden im Flur eine Männerjacke, daraufhin sagte ich die hat mein ex freund gestern vergessen als er die kleine ins Bett gebracht hatte und nach Hause gegangen ist, das kann ja jeder sagen wurde mir vorgeworfen. Mein Kleiderschrank wurde durch wühlt. Ich trage gerne Oversize Pullover, da wurde mir sofort angedichtet das es sich um Pullover von meinem Ex handelt. Irgendwann sagte ich es reicht jetzt, dann wollten Sie noch mein Handy durchsehen. Mein Badezimmer schrank wurde geöffnet und ausgeräumt. Ich war mit den nerven am ende. Ich muss dazu sagen das ich 4 Jahre unter schweren Depressionen gelitten habe und ich so glücklich war das ich endlich dank langer therapie damit Leben kann, dass heute hat mich so runtergezogen. Die Dame hat mich zwischendurch angeschrien ich soll aufhören zu heulen. Sie meint wenn ich pech habe wird mir nun das Geld entzogen, weil es sich ja um Sozialbetrug handelt. Weil sich drei Dinge von meinem Ex Freund in der Wohnung befinden, das war einmal die Jacke, ein Pullover und ein Paket was ich heute für ihn angenommen hatte. Was kann man gegen solch ein Verhalten tun? Ich habe jetzt schreckliche Angst, dass ich bald mit meiner Tochter auf der Strasse sitze, weil das Jobcenter behauptungen aufstellt und mir nachher das Geld streicht und ich somit mir keine Wohnung mehr leisten kann.

ALG II, Hartz IV, jobcenter, Recht
Widerspruch möglich bzgl. Erstausstattung in Gutscheinen vom Jobcenter?

Hallo,

ich habe für mich und meine Bedarfsgemeinschaft (2 Erwachsene + 1 Kind) einen Antrag auf Erstausstattung inkl. Elektrogeräten für die Wohnung beim Jobcenter gestellt. Der Antrag wurde nun auch bewilligt, allerdings in Form von Gutscheinen (Wert gesamt ca. 2000€).

In meinem Antrag bat ich allerdings um Überweisung auf mein Bankkonto.

Laut Harald Thome (Richtlinien des kommunalen Trägers vom 01.01.21) zahlt mein zuständiges Jobcenter die Erstausstattung in Form von Geld- oder Sachleistung als Pauschale aus. Laut telefonischer Auskunft bei der Teamleitung des Jobcenters wurde mir mitgeteilt, dass diese aufgrund einiger schlechter Erfahrungen nun hauptsächlich Gutscheine ausstellen.

Da wir kein Sozialkaufhaus im Landkreis haben sind die Gutscheine laut Jobcenter überall wo sie diese annehmen gültig. Ich kann also z. B. bei XXL Lutz einkaufen und das Jobcenter überweist dann den Betrag ans Möbelhaus. Allerdings steht auf den Gutscheinen z. B. 40€ für Staubsauger, 10€ für Lampe.

Auf Nachfrage wie es denn ist wenn ich etwas online bestellen möchte, z. B. bei Otto wurde mir mitgeteilt, dass ich etwas ja auf Rechnung bestellen könnte und die Rechnung dann beim Jobcenter einzureichen ist, damit diese es an Otto überweisen.

Nun ist es ja so, dass z. B. für eine Couch 150€, Waschmaschine 300€, usw. Pauschale bezahlt werden. Wenn ich mir jetzt aber teurere Produkte bestelle und die Rechnung einreiche, meckert das Jobcenter bestimmt. Ich finde es außerdem diskriminierend, dass sie somit jeden einzelnen Gegenstand den ich kaufe dokumentiert haben und ich somit auch nur ungefähr meinen Pauschalbetrag verwenden kann. Außerdem müsste ich bei Privatverkäufen über ebay Kleinanzeigen erwähnen, dass dies durch das Jobcenter überwiesen wird, worauf sich mit Sicherheit keiner einlässt. Außerdem möchte ich das auch gar nicht erwähnen sondern einfach ohne langes Hin und her meine Wohnungseinrichtung kaufen können.

Ist das denn so rechtens?

Diese Rechtssprechungen habe ich bereits aus dem Internet herausgefiltert:

Die Erstausstattung kann als Sach- oder Geldleistung gewährt werden (§ 24 Abs. 3 S. 5 SGB II -E). Geldleistung hat Vorrang (LPK SGB II, 2. Aufl., § 23 Rz 16; Eicher/Spellbrink 2. Aufl. § 23, Rz 37),

Sachleistungsgewährung ist tendenziell diskriminierend (LPK SGB II, 2. Aufl.,§ 4 Rz 9).

Der Geldleistungsanspruch kann auch über das Wunschrecht (nach § 33 S. 2 SGB I) begründet werden

Das Gesetz sieht hier für Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltgeräten gem. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II keine Kontrolle vor (gilt generell für § 23 Abs. 3 SGB II).

Meint ihr ob ein Widerspruch mit diesen Urteilen gegen die Auszahlung in Form von Gutscheinen erfolgreich sein könnte?

Ich bedanke mich im Voraus recht herzlich und freue mich auf eure Rückmeldung!

ALG II
ALG II und Auszahlung einer privaten Unfallversicherung?

Hallo,

folgende Situation:

Ich hatte weniger als 100€ auf meinem Konto als ich im Februar 2021 mein Studium abbrechen musste und ALG II beantragte. Der Antrag ging recht schnell und seit März erhalte ich monatlich ALG II. Im Juni 2019 hatte ich einen Unfall, bei dem ich meinen rechten Fuß stark und dauerhaft verletzte. Mein Vater hatte vor Jahren eine private Unfallversicherung für mich abgeschlossen. Bei der privaten Unfallversicherung habe ich nun Invaliditätsansprüche geltend gemacht. Die Unfallversicherung hat mir vor Kurzem geantwortet und mir 2% der Versicherungssumme auf mein Konto überwiesen (3000€). Ich bin 31 Jahre alt, mein Schonvermögen ist also 4650€. Ich bin jetzt immernoch unter meinem Schonvermögen, auf meinem Konto sind zur Zeit 3021€. Seit 2 Wochen bin ich auch in einer Maßnahme vom Jobcenter, die mir eine Umschulung gibt.

Ich habe jetzt voller Panik versucht selbst zu recherchieren.

Wenn ich es richtig verstanden habe: Dadurch dass ich das Geld nicht bereits besessessen habe, als ich den Antrag gestellt habe, ist es kein Vermögen und Schonvermögen ist also egal?!

Zahlungen aus einer privaten Unfallversicherung sind anscheinend Einkommen?

Bedeutet das jetzt, sobald ich dem Jobcenter die 3000€ für meinen kaputten Fuß melde, wird mir ALG II abgesprochen, ich muss die 3 Monate Zahlungen zurückzahlen, ich verliere all mein Geld, bin wieder bei 0, zusätzlich verliere ich meine Umschulungsmaßnahme, werde also in den totalen Ruin geworfen?

Ich weiß nicht mehr weiter...

ALG II, Hartz IV, Unfallversicherung, Arbeitslosengeld II
ALG II - Erstwohnsitz kostenfrei, Zweitwohnsitz Kosten?

Sehr geehrter Anwalt,

ich wurde zum 01.10.2020 arbeitslos. Hatte seit 2019 einen Erst- und Zweitwohnsitz.

Am Erstwohnsitz entstehen mir keine Kosten, am Zweitwohnsitz zahle ich die Miete.

Während des Bezuges von ALG I wurde mir das ALG I und sogar Wohngeld bei der Wohngeldstelle des Zweitwohnsitzes genehmigt.

Zum 01.06.2021 falle ich in den Bezug des ALG II, die Wohnsituation mit dem Erst- und Zweitwohnsitz soll weiterhin so bestehen bleiben.

Wie kann ich es beim Jobcenter des Erstwohnsitzes durchsetzen, Dass dieses mir die Kosten für den Zweitwohnsitz bezahlt.

Es sind Vorteile von beiden Wohnsitzen zu vermerken.

1. Bessere Möglichkeiten an einem der Wohnsitze bzw. im Umkreis und dazwischen einen Arbeitsplatz zu erhalten. Da der Weg zur Arbeit viel kürzer wäre. Somit die Verspätungen bzw. Ausfallquote niedriger wäre. Geringe Fahrkosten.

2. Ich muss mich nicht zwischen den Wohnsitzen entscheiden, so kann ich weiterhin offiziell an beiden Orten wohnen.

3. Durch die doppelte Haushaltsführung kann ich aus beruflichen Gründen nach der Anstellung monatlich bis zu 1.000 Euro an Unterkunftskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

4. Soziale Kontakte zur Familie, zu Freunden und Bekannten, an beiden Wohnsitzen bleiben erhalten und können gepflegt werden, so wie soziale Bindungen an meinem Heimatort bleiben bestehen.

5. Absehbarkeit und Dauer der auswärtigen Beschäftigung wäre gewährleistet.

6. Langfristig ist der Zweitwohnsitz deutlich günstiger als dauerhaftes Übernachten im Hotel oder pendeln von 55 km einfacher Strecke. Da ich kein Pendler bin.

7. Einsparungen bei der Kfz-Versicherung. Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig vom Wohnort. Niedrigere Beiträge bei der Kfz-Steuer.

8. An meinem Zweitwohnsitz werden zwei Pflegebedürftige meinerseits gepflegt und unterstützt.

9. Somit ist es gewährleistet, dass ich zur Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt jederzeit und in kürzester Entfernung zur Verfügung stehe.

10. Die Postadresse ist die Wohnanschrift meiner Eltern angegeben, diese Befindet sich zwischen dem Erst- und Zweitwohnsitz. Sonst bin ich jederzeit telefonisch und per E-Mail erreichbar.

11. Seit Beginn der Arbeitslosigkeit bin ich ohne nennenswerte Verzögerung in der Lage, auf schriftliche oder mündliche Anfragen oder auch auf Angebote seitens der ARGE zu reagieren, da diese wie beschrieben an die Postanschrift geleitet werden und an meine E-Mail Adresse. Zusätzlich ist es mir möglich persönliche Termine bei der zuständigen ARGE jederzeit pünktlich wahrzunehmen.

Soweit so gut.

Ich hoffe Sie können mir bei meinem Anliegen rechtlich weiterhelfen.

Mit Freundlichen Grüßen und Dank im Voraus.
ALG II, Hartz IV, Zweitwohnsitz
ALG II - ist das Jobcenter berechtigt mir die Leistungen zu streichen (schwanger, vom Partner getrennt lebend)?

Hallo zusammen. Anfang November wartete ich vergeblich auf die Auszahlungen für den laufenden Monat. Eine Woche später kam dann Post vom Jobcenter, dass: "Die Zahlungen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II in Verbindung mit § 331 SGB III vorläufig ganz eingestellt wurden."

Ich wurde aufgefordert diverse Anlagen (VE, WEP, EK/EKS) einzureichen die Informationen über den Kindsvater (ich bin schwanger) erheben sollten. Er wurde im Schreiben als mein Partner bezeichnet und die Anlagen beziehen sich auf eine Person in der Bedarfsgemeinschaft. Außerdem Angaben zu meinem Mietverhältnis bzw Wohnsituation.

Nun ist es so, dass ich gar nicht mit meinem Partner zusammenlebe. Ich bin zur Zeit auf Wohnungssuche und noch in meiner ehemaligen Studenten WG gemeldet. Habe also auch kein Mietverhältnis bzw keinen aktuellen Mietvertrag mehr und schlafe Mal hier Mal da bei Freunden. Das alles wusste der Sachbearbeiter schon aus einem persönlichen Gespräch! Er hat auch die Adresse vom Kindsvater, welche natürlich eine andere ist, als meine.

Nun habe ich dem Jobcenter geschrieben, dass eine Einstellung der Leistungen voraussetzt "dass Sie Kenntnis von Tatsachen erhalten haben, die kraft Gesetzes zum Ruhen oder zum Wegfall des Anspruchs führen. Mir sind keinerlei Tatsachen bekannt sind, die die Einstellung der Zahlung rechtfertigen. Bitte teilen Sie mir deshalb zeitnah mit, welche Tatsachen ihrer Ansicht nach vorliegen. Anschließend komme ich gerne Ihrer Aufforderung zur Mitwirkung im notwendigen Umfang nach."

Bisher kam keine Antwort.

Dafür kam ein Schreiben von meiner Krankenversicherung, dass vom Jobcenter keine Beiträge mehr für mich bezahlt werden.

Abgesehen vom emotionalen Part, dass ich mich total im Stich gelassen fühle und es abartig finde, wie man mir zwei Monate vor Entbindung meine Krankenversicherung "nehmen" kann, obwohl ich in einer hilfebedürftigen Lage bin... Frage ich mich nun, in wie weit das Vorgehen vom Sachbearbeiter überhaupt rechtens ist.

Lange Rede kurzer Sinn, meine Frage also:

Ist das Jobcenter berechtigt mir die Leistungen zu streichen, wenn der Kindsvater (vom ungeborenen Kind) verdienend ist, wir aber nach Definition gar keine Bedarfsgemeinschaft bilden, da wir in getrennten Haushalten leben? Ich schätze deren Verdacht ist, dass wir eben doch zusammen leben, da ich keinen Mietvertrag habe. Aber Recherchen haben ergeben, dass ein Mietverhältnis keine Voraussetzung für den Empfang von AG II ist.

Was kann ich tun?

ALG II, jobcenter
Jobcenter Geld / aber kein Bescheid?

Sehr geehte Community,
Ich bin aufgrund einer Trennung 20 Mai ausgezogen und bei Freunden untergekommen. Da ich keinerlei Einkünfte habe, habe ich am Montag direkt meinen ALG II EIntrag eingereicht. Nun ist ja bereits einen Monat vergangen, Nun habe ich vorgestern dort angerufen um nachzufragen, wie es mit meinem Antrag aussieht. Das Jobcenter meinte jedoch, es würden noch unterlagen fehlen - dass sie den Brief letzte Woche freitag rausgeschickt hatten (bisher ist noch nichts gekommen. wir haben ja schon donnerstag)
Also habe ich vorsorglich die Unterlagen die fehlen per Mail zugeschickt.
Nun, gestern kam dann offensichtlich Geld auf mein Konto (für 2 Monate) Allerdings steht im Verwendungszweck nicht wofür und einen bescheid, dass mein Antrag bewilligt wurde, habe ich auch (noch) nicht bekommen.
Ich möchte nicht drauf sitzen bleiben, oder irgendwas zurückzahlen müssen - falls das Jobcenter nun einen Fehler gemacht hat. Abgesehen davon, dass ich nicht weiß ob für Mai wirklich mitgezahlt wird. (Ich weiß ja, dass wenn man am 15 einen Antrag stellt und der erst einen Monat später angenommen wird, rückwirkend bezahlt wird)

Ich weiß, Anrufen wäre vermutlich die beste und einfachste Idee, allerdings fällt mir dies
aufgrund meiner Angststörung sehr sehr schwer und nun erreiche ich dort ohnehin niemanden mehr.
Wisst ihr vielleicht was da (schief?) gelaufen sein könnte?
Vielen Dank

ALG II, jobcenter
Jobcenter fordert Unterlagen (Kontoauszüge) vom Partner der keine Leistungen bekommt?

Hallo,

ein Freund von mir lebt jetzt im März seit einem Jahr mit seiner Freundin zusammen. Er beginnt im März eine Ausbildung im geschützten Rahmen (finanziert durch die Bundesagentur für Arbeit) und seine Freundin studiert und arbeitet in Teilzeit. Sie bekommt insgesamt knapp 1250€ netto vom Arbeitgeber und 250€ Halbwaisenrente.

Die Miete beträgt 1000€ warm, wovon jeder 500€ bezahlt. Sie ist die Hauptmieterin und er hat einen Untermietvertrag.

Er bekommt durch die Ausbildung 716€ Ausbildungsgeld, Fahrtkostenzuschuss und 280€ für die Miete vom JC.

Jetzt hat mein Freund erstmal einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und ein Schreiben vom JC bekommen, dass die Unterlagen (Kontoauszüge aller Konten) von seiner Freundin benötigen, was mich sehr wundert. Soweit ich weiß dürfen die zwar Auskunft verlangen, aber da seine Freundin keine Leistungen bekommt, muss sie auch nichts nachweisen.

Natürlich weigert sie sich auch, dem Amt mit dem sie nichts am Hut hat, private Unterlagen rauszugeben. Auskunft über Ihre Einkünfte würde sie aber geben.

Beide leben zwar zusammen, aber gewirtschaftet wird getrennt und es besteht kein gegenseitiger Einstandswille.

Jetzt meine Frage: Wenn Sie Ihre Einkommensverhältnisse angeben würde, hätte das negative Auswirkungen?

Er hat erstmal ein Schreiben aufgesetzt, aus dem hervorgeht, dass sie nach wie vor getrennt wirtschaften, nicht füreinander einstehen und das sie nichts mit seiner BG zu tun hat und er auch kein Recht hat, Ihre Unterlagen einzusehen bzw. weiterzureichen.

Vielen Dank im voraus

ALG 2, ALG II, jobcenter, Sozialrecht
Ich werde bald ausgesteuert, Widerspruch gegen abgelehnten Teilhabe-Antrag läuft, die Arbeitsagentur lehnt Nahtlosigkeitsregelung (§145) ab, was soll ich tun?

Hallo zusammen,

bin 40, werde bald ausgesteuert und bin noch angestellt.

Habe bereits eine med. Reha gemacht, von dort entlassen mit weniger als 3 Stunden arbeitsfähig im gelernten Beruf, mehr als 6 in anderen Berufen. Zusammen mit der Klinik-Oberärztin habe ich Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung) bei der Rentenversicherung gestellt. Der wurde abgelehnt. Hierauf mit Hilfe vom VDK und Attest von meinem Arzt Widerspruch eingelegt.

Ende November werde ich ausgesteuert und war schon bei der Arbeitsvermittlerin der Afa, die mir sagte, dass die Nahtlosigkeitsregelung bei mir nicht greift, da die RV den Antrag abgelehnt hat, betrachtet mich die Afa als arbeitsfähig im alten Beruf, auch wenn ich Widerspruch eingelegt habe. Den medizinischen Fragebogen und die Schweigepflichtsentbindungen habe ich schon abgegeben.

Da ich noch angestellt bin, muss ich jetzt entweder von meinem Arbeitgeber eine Bescheinigung einreichen, dass er keine leidensgerechte Stelle für mich frei hat - wobei in dem Formular das ich von der Afa erhalten habe kein solcher Passus enthalten ist. (da geht's nur um Kündigungsfragen)

Wie mache ich das am besten? Muss mein AG da selber was schreiben?? ODER sollte ich mit Bescheinigung von meinem Arzt bei meinem Arbeitgeber kündigen??

Und das nächste - die Vermittlerin hat mir schon gesagt, dass sie mich dann in meinem alten Beruf vermitteln wird, da sie davon ausgeht, dass ich den zumindest teilweise ausüben kann.

Kann ich hier darauf bestehen, dass ich in ein ungelerntes Berufsfeld (z.B. Gärtnerin) vermittelt werde, während ich auf die Bewilligung der Umschulung durch die RV warte??

Und wie muss ich dann wegen Krankschreibung vorgehen? Bei Nahtlosigkeit muss man weiter krank geschrieben sein. Andernfalls, geht es nur ohne Krankschreibung, da man nicht vermittelbar wäre. Sollte ich mich vorsorglich, falls die Nahtlosigkeit vllt rückwirkend genemigt wird, weiter krank schreiben lassen, diese aber der Afa nicht vorlegen? -----------------------------------------------------------------------------

Fragen über Fragen. Hoffe jemand kann mir Licht ins Dunkel bringen. Vielen, vielen Dank für Eure Antworten.

ALG II
ALG I und ESt-Erklärung

Ich bin irritiert. Im letzten Jahr wurde mein Arbeitsvertrag nach dem 31.07. nicht verlängert. Da ALG I eine Lohnersatzleistung ist, bin ich dieses Jahr verpflichtet, eine ESt-Erklärung abzugeben. Also versuche ich gerade zu verstehen, wo ich die relevanten Beträge eintrage.

Über den Hauptbetrag, also wieviel ALG I ich bekommen habe, habe ich einen Leistungsnachweis vom Arbeitsamt bekommen. Ich nehme an, dass dieser Betrag in Zeile 27 in der Anlage N kommt. Soweit ist das relativ einfach.

Nun lese ich ich aber an vielen Stellen, dass man auf ALG I keine Steuern zahlt. In meinem ALG I-Bescheid steht aber, dass vom Bemessungsentgelt die Sozialversicherungspauschale von 21% abgezogen wurde, und dann noch XXX EUR "für die Lohnsteuer, die im Jahr des Anspruchs entstand" + XXX EUR für den Solidaritätszuschlag. Daraus ergibt sich dann das tatsächliche Leistungsentgelt. So steht es auch im Berechnungsbeispiel für ALG I auf Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_(Deutschland)#BeispielzurBerechnungdesArbeitslosengeldes) - hier werden täglich 29,58 Lohnsteuer abgezogen.

Ich nehme an, dass das mit Steuerprogression zu tun hat und glaube auch, diesen Begriff zu verstehen, aber wo gebe ich jetzt in der ESt-Erklärung den Betrag an, der bei mir täglich von der ALG I abgezogen wurde?

Bitte sagt mir nicht, ich soll Elster verwenden oder irgendein Programm - ich bin auf einem Mac mit 10.6 und Java 6, da geht's leider nicht. Ich fülle die Formulare online aus und drucke sie nachher aus.

ALG II, Arbeitslosengeld, einkommensteuer, Steuererklärung
Kein Geld vom Amt, obwohl sehr dringen benötigt. Was tun?

Hallo liebe gutefrage.net Gemeinde,

meine Freundin und ich haben ein großes Problem mit dem Arbeitsamt.

Erstmal zu uns:

Ich bin in der Ausbildung zum Fachinformatiker und verdiene nur mässig (ca. 450 Euro Netto) Geld. Meine Verlobte ist Arbeitslos und Schwanger (7. Monat, das kind kommt also bald). Meine Eltern verdienen sehr gut, ihre nicht.

Jetzt zur geschichte:

Wir haben vor 4 Moanten schon versucht Alg II (Arbeitslosengeld 2) zu beantragen, das Amt schludert aber schön rum und es ging nie richtig vorwärts. Meine Eltern und die Schwester meiner Verlobten haben bisher uns immer viel unterstütz damit wir überhaupt die Miete zahlen konnten.

Nun musste ich beim Amt ersteinmal BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen, was jedoch abgelent wurde, da meine Eltern zu viel verdienen. Mein Vater möchte uns jedoch nicht weiter Finanzieren, zumindest nicht mehr in dem Maß wie er es jetzt tut (er zahlt die gesamte miete von 350 Euro), da ich nun meine 3. Ausbildung angefangen habe und einfach von zuhause weg gegangen bin, um mit meiner Freundin durchzubrennen (Ja das ist natürlich nicht sehr verantwortungsvoll).

Das Jobcenter hat nun beschloßen, das mein Vater unterhaltspflichtig ist und verlangt nun von mir Ihn zu verklagen, was ich jedoch nicht machen kann und werder! Daher bekommen wir nun weder Alg II, BAB oder sonst i-ein Geld.

Was sollen wir tuen? Heiraten und wieder BAB beantragen? Dann ist das Kindergeld was ich bekomme weg (189 Euro) und bekomme nach Internetberechner vom BAB 228 Euro.

Doch lohnt sich das? Ich weiß einfach nicht, wie wir das auf die Reihe bekommen sollen ....

ALG II, Arbeitslosengeld 2, BAB, Hartz IV, Berufsausbildungsbeihilfe

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