Rhein Energie Guthaben gesperrt von Jobcenter?
Guten Tag zusammen.
Ich fange mal so an:
Ich beziehe Arbeitslosengeld, arbeite allerdings auch noch nebenbei.
Zahle meine monatlichen Stromkosten von 72,00€ von meinem Lebensunterhalt.
Ich habe damals mit dem Amt ausgemacht, dass mir die 72,00€ abgezogen werden und automatisch zur Rhein Energie gehen.
Jedes Jahr hatte ich ein wenig Guthaben bei der Rhein Energie,was ich mir auch problemlos abholen konnte. (100€ - 250€)
Dieses Jahr habe ich 500€ Guthaben vor Ort liegen, was ich abholen wollte.
Der Herr sagte mir allerdings, dass eine Sperre vorliegt vom Amt.
Sie bräuchten ein Schreiben und eine Bestätigung mir dieses auszuhändigen...!?
Wieso brauchen die plötzlich ein Schreiben? Und welches genau?
Was bedeutet das nun?
Habe ich etwa umsonst monatlich die Zähne zusammen gebissen, überzahlt
und bekomme es nicht?????(Ja,ich habe all die Jahre bewusst immer mehr eingezahlt, dieses Jahr mit dem Ziel meinem Sohn den Führerschein anzahlen zu können)
Danke, im Voraus für jegliche Antworten.
3 Antworten
Das kann eigentlich nur bedeuten, dass das Jobcenter eine Pfändung auf das Guthaben ausgebracht hat. Aus welchem Grund kann Dir nur das Jobcenter sagen.
Ich vermute, dass Du in den nächsten Tagen Post von Jobcenter bekommst und sich daraus die Erklärung ergibt.
Eine Pfändung oder ähnliche Probleme kann es nicht geben, da nie etwas böswilliges vorgefallen ist.
Dann besorg Dir halt so ein Schreiben.
Möglicherweise hat da irgendein Automatismus gegriffen auf Seiten des Energieversorgers, dass bei allen Zahlungen, die von Ämtern kommen, erst eine Freigabe erfolgen muss. Ich glaube kaum, dass das jobcenter da Guthaben sperren kann.
Ich auch nicht. Hatte noch nie in den Jahren ein solches Problem. Ich habe darüber leider nichts gefunden, soll das nun neu sein? Mit dem automatischen Verfahren dieser ´Kontrolle´? Ich war gestern beim Stromversorger und habe das vor Ort erfahren,dass ein Schloss davor stände und somit gesperrt sei (leider auch nichts zuvor am Telefon erwähnt,was auch eine Frechheit ist)
Ich vermute eher, dass der Energieversorger die Sperre veranlasst hat. Aber Du wirst es schon rausfinden.
Die Sache mit dem Guthaben aus Strom ist etwas kompliziert:
Strom bei Hartz IV - wer zahlt die Kostenhttps://www.hartziv.org/stromkosten.html
(Dein Thema in der unteren Hälfte.)
Das Guthaben, das Du während des Hartz IV-Bezuges aus Deinem Regelsatz angehäuft hast, darf das Jobcenter Dir nicht als Einkommen anrechnen. Das wäre sonst ja genauso, als würdest Du im Geschäft etwas für 50 Euro kaufen, gibst einen 100 Euro-Schein hin, kriegst 50 Euro wieder raus - und Jobcenter grabscht danach und behauptet: "Meins - nicht deins!"
A b e r :
Wenn Du das Guthaben oder einen Teil davon nicht aus dem Regelsatz, sondern davor in einer Zeit während Nicht-Hartz IV-Bezug angehäuft hast, wird das Guthaben, das aus jener Zeit stammt, als Einkommen bewertet - und Jobcenter grabscht.
Ach! Wären doch alle Politiker so genau und präzise bis hin zu pingelig bei ihrer sonstigen Arbeit, wie sie es bei den Hartz IV-Vorschriften und der Ermittlung des möglichst geringen Regelsatzes sind!
Viele Jahre wurde das aus dem Regelsatz stammende Strom-Guthaben tatsächlich als Einkommen angerechnet. Damals wurde den Hartz IV-Beziehern geraten, durch die Vorauszahlungen für eine Unterzahlung zu sorgen, damit auf keinen Fall ein Guthaben entsteht. Stattdessen lieber die vermutete Nachzahlung ansparen, damit sie bei Abrechnung sofort gezahlt werden kann.
Das änderte sich mit diesem Urteil des Bundessozialgerichts aus 2012:
Hartz-IV-Kürzung nach Stromkostenerstattunghttps://www.anwalt.de/rechtstipps/hartz-iv-kuerzung-nach-stromkostenerstattung_023841.html
Weil sich jederzeit die Gesetzeslage zu Ungunsten der Bürger ändern kann (bedenke Gemeinden, Städte, BRD = pleite), verzichte lieber auf Anhäufung / Ansparen mittels Stromkosten. Socken oder Kopfkissen etc. können im Falle eines Falles sicherer sein (solange niemand anders grabscht). - Zur Zeit werden ja alle möglichen Gebühren erhöht, andere werden erfunden. Zum letzteren gehören auch die besonderen Bußgelder wegen besonderer Maßnahmen, obwohl laut Bundestag die Pandemie als beendet erklärt wurde - siehe die diesbezügliche Info von Oliver Janich:
Unfassbar: Epidemie offiziell vorbei - Bundestag soll trotzdem Maßnahmen verlängernhttps://www.youtube.com/watch?v=EHCNwrXireU
Sehr wichtig jetzt für jeden zu kennen:
Bußgeldkatalog (die entsprechenden Links zu den Bundesländern in roter Schrift) https://www.bussgeldkatalog.org/ausnahmen-maskenpflicht/#bussgeldkatalog_wie_hoch_ist_das_bussgeld_bei_einem_verstoss_gegen_die_maskenpflicht
Bitte lies diesen Katalog sorgfältig durch, um informiert zu sein, lies auch die anderen Bundesländer außer Deinem. Allzu leicht kann es nun Bürgern passieren, dass sie hohe bis gigantische Bußgelder (z.B. in Bayern) abdrücken müssen, was für Hartz IV- und Grundsicherungsbezieher sowie für andere mit geringem Einkommen eine Katastrophe wäre. - So zum Beispiel musste ein Pärchen 400 Euro (pro Person 200 Euro) zahlen, weil sie sich ein Eis kauften und daran schleckten, bevor sie 50 Meter vom Eiswagen entfernt waren (kein Witz! bitterer Ernst!):
Paar muss für Eis 400 euro Strafe zahlen - Eishändler reagierthttps://www.merkur.de/leben/geld/corona-paar-muss-euro-strafe-zahlen-eishaendler-reagiert-zr-13745889.html
Ich hoffe, dieser besondere Irrsinn ist bald vorbei, und wir können uns wieder normal bewegen.
Lach - habe komisch formuliert:
"Bitte lies diesen Katalog sorgfältig durch, um informiert zu sein, lies auch die anderen Bundesländer außer Deinem."
Natürlich muss es heißen: "... zusätzlich zu Deinem." 😄🤣😁
Hi Andy, hast Du eine Idee, warum ein Energieversorger das dem Kunden zustehende Guthaben sperren kann?
Weiteres Finanz-Thema: Kennst Du den neuen Bußgeldkatalog? Ihn zu kennen ist jetzt für jeden außerordentlich wichtig - Link in meiner Antwort.