Bürgergeldbezug in die Berechnung von Wohngeld?

Eine weitere Wohngeldfrage. Entschuldigt. Aber ich möchte alles richtig machen bzw. auf alles gefasst sein.

Ich habe vor und während der Stellung des Wohngeldantrags Bürgergeld bekommen.

WÄHREND dem Wohngeldantrag in einer neuen Stadt, bei dem die Wohngeldstelle auch die aktuellen Bescheide sehen wollten. Na klar, die müssen ja Bescheid wissen, ob ich dann Wohngeld ODER Bürgergeld bekomme. Wurde ja vom Jobcenter beauftragt, den Wohngeldantrag zu stellen.

Nun frage ich mich aber, ob die Wohngeldstelle mein vorheriger Bezug interessiert, den ich hatte, aus einer anderen Stadt. Ich habe das IMMER wieder transparent dazu geschrieben in den Freitext und gesagt hey, wenn Sie die Daten haben wollen, dann bitte sagen Sie es. Auch mehrmals im Kontaktformular und in Anrufen darauf hingewiesen (habe auch Nachweise). Nichts passiert. Und ich frage mich halt, ob das so seine Richtigkeit hat, dass sie NICHTS anfragen.

Daher meine Frage fürs Verständnis:

Wenn die Wohngeldbehörde prognostisch berechnen will, wie viel Geld ich in den nächsten 12 Monaten bekomme, will sie ja mein Einkommen zwecks Beschäftigung der letzten 12 Jahre wissen (haben sie bekommen). Aber ist der Bürgergeldbezug da wichtig? Ich sende ungern Dinge hin, die ich nicht hinsenden muss. Am Telefon meinte eine Dame sie weiß es nicht, warten sie einfach, bis es angefragt wird. Aber wird es denn angefragt und ist es für die Rechnung wichtig?

Entschuldigt, aber ich würde es wirklich gerne verstehen, wie das gehandhabt wird. Mir geht's psychisch derzeit ganz miserabel und diese Überlegungen belasten mich leider.

Sozialleistungen, Wohngeld, Wohngeldanspruch, Wohngeldantrag
Kann ein spanisches Konto in Deutschland gepfändet werden?

Gegen November 2019 habe ich über eBay ein Tablet in Höhe von 50 eur gekauft. Es sollte kein High Tech Gerät sein, da ich es zu einigen jungen Verwandten im Ausland schicken wollte. Das Problem war dass das Gerät nie ankam. Im Dezember kontaktierte ich den Verkäufer der mir sagte es sei ihm egal dass ich seine Ware nicht erhalten hatte, und dass er keinen Grund hätte mir kein Geld zurückzuzahlen. Nach einer langen Diskussion gelang es mir ihn des Gegenteils zu überzeugen und ich wiederrufte die Lastschrift mit seiner Einwilligung. Danach war die Geschichte für mich gegessen und ich kauft ein Tablet irgendwo anders.

9 Monate später bin ich im Supermarkt um einen Einkauf zu machen und meine Karte wird abgelehnt. Verwirrt Versuche ich es noch einmal. Vorgang nicht möglich sagt die Maschine zum zweiten Mal. Ich rufe meine Bank an, und mir wird am Telefon gesagt dass mein Konto von den Verkäufer über PayPal gepfändet wurde.

Ich hatte keine Zahlungsaufforderung jeglicher Art erhalten, weder per Post noch per E-Mail. Ich wusste überhaupt nichts davon.

Das Problem ist dass ich von Sozialleistungen momentan lebe, da ich zur Schule gehe und meine Mutter gesundheitlich unfähig ist zu arbeiten. Fakt ist, das Konto wo mein Kindergeld ankommt wurde gepfändet und ich habe kein Cent um mich zu ernähren. Da diese Situation zu stressig für mich ist habe ich beschlossen ein zweites Konto zu öffnen.

Ich habe heute online ein Konto bei der Openbank eröffnet. Diese Bank ist ein Tochterunternehmen der großen spanischen Bank Santander, und die Iban die mir gegeben wurde beginnt mit ES und nicht DE.

Meine Frage ist, kann dieses Konto gepfändet werden? Es handelt sich theoretischerweise um ein spanisches Konto, obwohl ich es in Deutschland geöffnet habe.

Ist es möglich dass dieses ausländische Konto gepfändet wird da die Pfändung in Deutschland veror dnet wurde?

Geld, Girokonto, Inkasso, Pfändung, Sozialleistungen
Schikane Familienkasse?

Die Familienkasse zahlt nun bereits seit 1,5Jahren kein Kindergeld. Der elende Krieg per Brief geht mir langsam echt auf die Nerven, da ich auch anderes zu tun habe als dauernd das Selbe zu schreiben. Sachverhalt in Kürze: Schüler bis 6/11 - Ausbildung ab 7/11 in 6/12 wurde KiGe für 1/10-11/11 zurück gefordert 25.7.12 Einspruch inkl AdV - Eingang am 10.8.12 - Unterlagen Beigefügt: Einnahmen abzl Werbungskosten sauber und ordentlich aufgelistet, da diese in dem Umfang mit Reisekosten nicht ins entsprechende Formular passen, Antrag auf Kindergeld ab 1/12 16.08.2012 - Unterlagen angefordert: Erklärung zu den Werbungskosten 2011, Kopie LstK 2011, Erklärung Erwerbstätigkeit 09.10..2012 Ablehnung AdV da keine ernsthafte Zewifel an der Rückforderung bestehen (da Mutter bockig weil der GV da war hat sie das nich zum Kind geschickt und Frist verstrichen dagegen wieder Einspruch einzulegen) 10-12/2012 4 Anrufe bei Familienkasse, keine Auskunft und einfach aufgelegt bei Nachfrage nach Namen 06.11.2012 Email mit Frist zur Bearbeitung 03.12.2012 Telefonat wpnach Formular Antrag auf Auszahlung des anteiligen KiGe fehlt, wurde am 31.12. per fax gesandt, angeblich wurde das mit Schreiben vom 08.11. angefordert (Post an Kind Adresse kam aber nicht an) 03.01.2013 Kopie des Schreibens vom 08.11.12 in dem mitgeteilt wird, dass eine Berechtigtenbestimmung am Gericht vorgenommen werden soll, da kein Elternteil barunterhalt leistet, diese Information stammt aus dem Fax vom 3.12., sehr verwunderlich wie die das am 8.11. angeblich schon wußten Bisher hat niemand nach einer Berchtigtenbestimmung gefragt, ich wohne bereits seit 2008 im eigenen Haushalt und bekomme kein Unterhalt außer das Kindergeld von meiner Mutter. Meinen Vater kenne ich nicht der hat sich nie für mich interessiert und ich hatte nie Kontakt seit meiner Geburt. Wieso ist das nun für 2011 ein Problem? Ist das alles korrekt so wie das läuft das bezweifel ich sehr stark. Hat Dienstaufsichtbeschwerde erfolgsausichten? Oder vergebene Lebensmühe? Wie bekomme ich das Geld ich benötige es dringend. Danke für jede Hilfe. P.S. ich hoffe ich habe nicht zu viele Schreibfehler in der Eile bin einfach so Sauer auf diesen Staat!

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