Freundin ist eingezogen sie ist unter 25 nun bekomm ich nur noch die halbe Miete vom amt

4 Antworten

Ich habe noch etwas gefunden, dass Euch weiterhelfen kann.

Sieh mal:

Die Ausnahmen sind in § 22 SGB II, Abs. 5 beschrieben: § 22 SGB II (...) (5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat.

Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet,

1.wenn die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,

2.der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder

3.ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

http://www.jugendwegweiser.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen225.c.4581.de

Da das Jobcenter Deiner Freundin die Leistungen bewilligt hat, wurde auch akzeptiert, dass sie als unter 25jährige nicht mehr bei den Eltern lebt.

Demnach stehen ihr zu den Regelleistungen angemessene Wohnungs- und Heizkosten zu.

Wichtig für Euch ist, dass -bevor Eure Beziehung als Bedarfsgemeinschaft gilt - Ihr ein Jahr lang zusammenleben könnt, ohne dass Euch die Bezüge gekürzt werden dürfen.


FreiWildRocker 
Beitragsersteller
 13.04.2014, 19:12

Danke, diese Antwort hilft mir sehr weiter... ich weiss ja nicht wie weit du dich da auskennst... aber steht da irgendwas im SGB2 das ich den also mit pharagraphen kommen kann?!

blnsteglitz  13.04.2014, 19:17
@FreiWildRocker

SGB II § 7 Abs. 3a

(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

1. länger als ein Jahr zusammenleben,

Primus  13.04.2014, 19:35
@FreiWildRocker

Gerne..... und blnsteglitz hat Dir ja schon eine perfekte Antwort gegeben.

Ich wünsche viel Erfolg!

FreiWildRocker 
Beitragsersteller
 13.04.2014, 19:58
@blnsteglitz

gut und schön, nur glaub ich nicht das dies auch für unter 25 jährige zutrifft... das hat der Gesetzgeber dort doch anders geregelt und darum sind wir ja in dieser Misere weil sie unter 25 ist ...

Tina34  13.04.2014, 20:09
@blnsteglitz

alles schön und gut, aber das gilt in der Regel nicht für unter 25 Jährige!

VirtualSelf  13.04.2014, 23:53

Da das Jobcenter Deiner Freundin die Leistungen bewilligt hat, wurde auch akzeptiert, dass sie als unter 25jährige nicht mehr bei den Eltern lebt.

Das ist falsch

Bewilligt wurde mutmaßlich nur der Regelsatz!

sie zieht wieder aus oder verklagt ihre Eltern auf Unterhalt. Wobei es schon komisch ist, normalerweise wird man zu einer Bedarfsgemeinschaft erst nach einem Jahr.


Snooopy155  13.04.2014, 22:21

Der Haken dürfte im kostenlosen Wohnen der Freundin liegen - denn als Bedarfsgemeinschaft werden sie ja noch nicht eingestuft.

Unter 25jährige erhalten normalerweise nicht die Kosten für eine eigene Wohnung, da sie Daheim wohnen bleiben müssen (das SGB II wurde hier nach Einführung schnell geändert). NUR wenn sie gegenüber dem Jobcenter darlegt, daß das Zusammenwohnen Daheim nicht mehr möglich ist, wegen häuslicher Gewalt, Zerrüttung der Familie, dann bekäme sie die Wohnungskosten bezahlt. Dir wird nur die halbe Miete bezahlt, da Du ja zu zweit wohnst, würde man Dir die Miete voll zahlen, bekäme sie die KdU durch die "Hintertür". Macht einen Termin beim Jobcenter und legt die Gründe für ihren Auszug von Daheim dar.