Freundin ist eingezogen sie ist unter 25 nun bekomm ich nur noch die halbe Miete vom amt
Vor kurzen ist eine Freundin von mir eingezogen sie ist unter 25. Sie hat Leistungen beim Jobcenter beantragt und erhält jetzt auch 313 Euro ich beziehe volles ALG 2. Nun zu meinen Problem mir werden nun 50 % der miete abgezogen, die sie nun mit tragen soll, was ich ja voll verstehe. Sie bekommt aber aufgrund das sie unter 25 ist keine Mietzuschüsse vom Jobcenter. Sie soll also die hälfte der Miete von ihrem Regelsatz bezahlen was knapp 208 Euro sind. Lange Rede kurzer Sinn, das Geld reicht aufgrund dessen bei uns vorne und hinten nicht. Meine Frage lautet also, was habe ich für Möglichkeiten um dies zu ändern. da ich es für unfassbar halte das dass Jobcenter einfach sagt, ich/sie soll zusehen wie sie mir die Hälfte der Miete gibt??
4 Antworten
Ich habe noch etwas gefunden, dass Euch weiterhelfen kann.
Sieh mal:
Die Ausnahmen sind in § 22 SGB II, Abs. 5 beschrieben: § 22 SGB II (...) (5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat.
Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet,
1.wenn die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2.der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3.ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
http://www.jugendwegweiser.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen225.c.4581.de
Da das Jobcenter Deiner Freundin die Leistungen bewilligt hat, wurde auch akzeptiert, dass sie als unter 25jährige nicht mehr bei den Eltern lebt.
Demnach stehen ihr zu den Regelleistungen angemessene Wohnungs- und Heizkosten zu.
Wichtig für Euch ist, dass -bevor Eure Beziehung als Bedarfsgemeinschaft gilt - Ihr ein Jahr lang zusammenleben könnt, ohne dass Euch die Bezüge gekürzt werden dürfen.
SGB II § 7 Abs. 3a
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
Gerne..... und blnsteglitz hat Dir ja schon eine perfekte Antwort gegeben.
Ich wünsche viel Erfolg!
gut und schön, nur glaub ich nicht das dies auch für unter 25 jährige zutrifft... das hat der Gesetzgeber dort doch anders geregelt und darum sind wir ja in dieser Misere weil sie unter 25 ist ...
alles schön und gut, aber das gilt in der Regel nicht für unter 25 Jährige!
Da das Jobcenter Deiner Freundin die Leistungen bewilligt hat, wurde auch akzeptiert, dass sie als unter 25jährige nicht mehr bei den Eltern lebt.
Das ist falsch
Bewilligt wurde mutmaßlich nur der Regelsatz!
... und zwar der Regelsatz, den sie erhielte, lebte sie bei den Eltern.
sie zieht wieder aus oder verklagt ihre Eltern auf Unterhalt. Wobei es schon komisch ist, normalerweise wird man zu einer Bedarfsgemeinschaft erst nach einem Jahr.
Der Haken dürfte im kostenlosen Wohnen der Freundin liegen - denn als Bedarfsgemeinschaft werden sie ja noch nicht eingestuft.
Unter 25jährige erhalten normalerweise nicht die Kosten für eine eigene Wohnung, da sie Daheim wohnen bleiben müssen (das SGB II wurde hier nach Einführung schnell geändert). NUR wenn sie gegenüber dem Jobcenter darlegt, daß das Zusammenwohnen Daheim nicht mehr möglich ist, wegen häuslicher Gewalt, Zerrüttung der Familie, dann bekäme sie die Wohnungskosten bezahlt. Dir wird nur die halbe Miete bezahlt, da Du ja zu zweit wohnst, würde man Dir die Miete voll zahlen, bekäme sie die KdU durch die "Hintertür". Macht einen Termin beim Jobcenter und legt die Gründe für ihren Auszug von Daheim dar.
Danke, diese Antwort hilft mir sehr weiter... ich weiss ja nicht wie weit du dich da auskennst... aber steht da irgendwas im SGB2 das ich den also mit pharagraphen kommen kann?!