Bekomme ich weiter Arbeitslosengeld 2?

1 Antwort

Du schreibst nicht, ob Dein Freund in Deine Wohnung zieht, Du in seine, ob er zur Miete wohnt oder eine eigene Immobilie hat. Ohne dies zu wissen, antworte ich, so gut es geht:

Solange das Baby noch nicht da ist, könnt Ihr eine Wohngemeinschaft (WG) bilden. In dem Fall bleibt bis zur Geburt für Dich alles so, wie es ist. Ob das aber den Aufwand lohnt, weil Ihr ja sowieso als Eltern eines gemeinsamen Kindes zusammenziehen wollt, weiß ich natürlich nicht. Auch ist es fraglich, ob man Euch die Wohngemeinschaft glaubt, wenn Ihr so ganz normal in einer Wohnung zusammenlebt und ein gemeinsames Kind habt, sobald es da ist. (Zwei Menschen können nämlich auch in einer gemeinsam bewohnten Wohnung eine Wohngemeinschaft bilden.) Wenn Ihr eine Wohngemeinschaft bildet, seid Ihr keine sogenannte Bedarfsgemeinschaft - guckst Du hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft

Eine Bedarfsgemeinschaft ist man dann, wenn einer für den anderen einsteht. Das bedeutet: Wenn einer von Euch zum Beispiel schulden macht, steht der andere mit dafür ein. Seid Ihr eine WG, ist es klar, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist.

Automatisch seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft, wenn Ihr ein gemeinsames Kind habt (das ist ja noch nicht sichtbar da). Möglicherweise wird Euch aber schon eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt, wenn Du nach dem Vater des Kindes in Deinem Bauch gefragt wirst, und das ist ja der Freund, mit dem du zusammenziehen willst.

Solange Ihr eine WG bildem würdet und das vom Jobcenter anerkannt werden würde, würde sich für Dich nichts ändern, außer wohl die Höhe Deines Anteils der Miete. Zieht er zu Dir, muss er anteilig die Miete selbst zahlen und Dir den Mietanteil geben. - Ziehst Du zu ihm, und das Zusammenwohnen wird als WG anerkannt, ändert sich der Anteil der Mietehöhe.

Wenn das Baby da ist, und Ihr bewohnt gemeinsam eine Wohnung, kann ich mir also nicht vorstellen, dass man Euch eine WG abkauft, sondern dass Ihr dann sofort eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

Im Falle einer Bedarfsgemeinschaft werden Eure Einkommen "in einen Topf geworfen", aus dem Ihr dann lebt. Habt ihr gemeinsam weniger als Hartz IV, wird Euer Einkommen (so Ihr überhaupt Einkommen habt) aufgestockt / übernommen bis Hartz IV (kennst Du ja).

Hier hast Du einen Hartz IV-Rechner

http://www.geldsparen.de/content/finanzen/Soziales/ALG2rechner.php

pack da mal Eure Einkommen rein. Und für den Fall, dass Dein Freund Vermögen besitzt, ist dies interessant:

Hartz-4-Bezug: Verwertbares Vermögen

https://www.hartz4.de/vermoegen/

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Ach ja, solange Ihr keine Bedarfsgemeinschaft seid, könnten diese Artikel interessant sein - vermutlich aber betrifft es wohl doch nicht:

Hartz IV: anrechnung unverheirateter Partner

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-anrechnung-unverheirateter-partner

und

Müssen Partner von SGB II-Enmpfängern ihre Gehaltsabrechnung beim Jobcenter vorlegen?

https://www.datenschutz-notizen.de/muessen-partner-von-sgb-ii-empfaengern-ihre-gehaltsabrechnung-beim-jobcenter-vorlegen-3417872/

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Bezüglich Wohnungsgröße und Miethöhe ist dies für euch wichtig, wenn Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid:

Örtliche Richtlinien - Harald Thomé

https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

Wenn Euer Wohnort dort nicht aufgelistet ist, nimm einen in der Nähe.

Allgemein sind die Angaben aktuell. Schau aber auch auf der Seite Eurer Stadt oder Gemeinde, indem Du mit dem Ort googelst und hinzufügst "hartz IV miete".

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Wenn Du diese Angelegenheit beim Jobcenter klärst, geh nicht allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem Ämterlotsen, auch Beistand genannt (dazu gleich mehr). Zum einen wird vielfach empfohlen, immer mit Ämterlotsen zum Jobcenter zu gehen, in diesem Fall aber, weil doch nicht so ganz einfach, und zudem bist du schwanger und solltest Dich möglichst nicht aufregen, ist es auf jeden Fall zu empfehlen.

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Ich hoffe, ich habe an alles gedacht.

Wenn Dein Freund gut Geld verdient oder gut Vermögen hat, bist Du ja vielleicht sogar raus aus Hartz IV, denn er kommt dann - wie ganz normal in einer Familie - für sein Kind und die Mutter seines Kindes auf. Könnte ja auch ganz entspannend sein, so ganz ohne Jobcenter.

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Ich wünsche Dir eine angenehme Schwangerschaft, eine leichte Geburt und ein schönes gemeinsames Zusammenleben.

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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher. Hier gehe ich auch auf das Thema Amterlotsen ein. - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.


Gaenseliesel  03.03.2020, 18:39

👍 !

Eine wie erwartet, umfassend, informative Antwort ‼️ 🙋‍♀️