Hallo,

ich habe mich beim ALG II zum 30.08.22 ordnungsgemäß abgemeldet und deshalb auch nur Leistungen bis Ende August erhalten. Die Bewilligung lief vorbehaltlich (da Selbständig) bis 31.12.2022, wurde aber durch meine Abmeldung beendet. Nun will das Jobcenter meine Kontoauszüge bis Ende Dezember 2022 einsehen. Ist das rechtens oder unterliegt dies dem Datenschutz. Da ab 01.September 2022 keine Leistungen mehr bezogen wurden, bin ich der Meinung, dass das Jobcenter hier keine Berechtigung mehr hat Einsicht in meine Kontoauszüge zu bekommen. Das ist m.E. meine Privatangelegenheit. Vielen Dank für die schnelle Antwort.