Jobcenter verbietet Geldabhebungen?
Guten Tag, ein Bekannter ist aufgrund einiger Schicksalsschläge in den letzten Jahren ins Arbeitslosengeld II gerutscht.
Nun hat das Jobcenter, wie in der Vergangenheit auch immer, seine Kontoauszüge geprüft und festgestellt, dass dieser in der Vergangenheit ab und zu ins Minus gerutscht ist und dann Geld eingezahlt hat, dass er eigentlich nicht hat. Er hat angegeben, dass ihm das Geld geliehen wurde und er es auch direkt bei der nächsten Auszahlung zurückgeben musste (was auch der Wahrheit entspricht). Nun hat der Mitarbeiter vom Jobcenter folgendes verlangt:
- Jede Person, die ihm Geld leiht, darf es nicht mehr Bar machen sondern muss es per Überweisung tätigen und die Rückzahlung muss auch per Überweisung erfolgen
- Er darf kein Geld mehr abheben und auch kein Geld mehr selber einzahlen.
Ist das rechtens? Darf das Jobcenter wirklich sowas verlangen? Punkt 1 kann ich ja irgendwie noch verstehen, aber Punkt 2? Er musste sogar eine Erklärung unterschreiben und bestätigen, dass er Punkt 2 einhalten wird.
Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
Ich halte das für eine eigentlich recht humane Art des Umgangs, in die sich bzgl. Punkt 2 /erster Halbsatz vermutlich nur der Fehlerteufel eingeschlichen hat.
Abhebungen kann ja keiner verbieten, aber Bareinzahlungen solltest Du zukünftig vermeiden. Ansonsten werden diese wohl zukünftig als Einnahmen gewertet.
Anrechnen ist die eine Sache, aber sogar schriftlich eine Unterlassungserklärung verlangen und es ihm generell verbieten?
Da geht wohl wieder der Allmachtswahn mit dem JC durch! :O
Da hast was falsch verstanden oder erzählt B....
Das Abheben und wieder einzahlen ist schon an sich problematisch.
Auch wenn man ein Pfändungsschutzkonto hat, sollte man das vermeiden. Die Einzahlung (des eigenen Geldes) geht dann auch zu Lasten des Freibetrages.
Und zum Jobcenter, man sollte die Einzahlungen wirklich vermeiden und die Auszahlungen nach Bedarf machen. Soll es doch auf eine Klage hinaus laufen, dann wird die Rechtmässigkeit geklärt.
wie muss ich mir den Punkt 2 jetzt vorstellen ? Einzahlen auf sein Konto,...... woher käme es ? Diese Frage stellt sich kaum.
Aber......kommt der Fallmanager mit zum Geld abheben oder wie soll der Bekannte zu Bargeld kommen ? Hier muss er etwas falsch verstanden haben ☝️
Der obere Teil ist jedoch nachvollziehbar !
"Beispiel: Jobcenter zahlt aus und er hebt Geld ab (Das ist schon verboten). ....."
So etwas hab ich noch nie gehört....das geht schon mal gar nicht !
Da hat einer von euch beiden etwas falsch interpretiert ! Nochmals nachfragen und ggf. diese Anweisung schriftlich geben lassen.
Das 2. Szenario entsteht nicht, wenn man bei seinen Zahlungsverpflichtungen Ordnung hält.
Das wurde in der Frage aber noch ganz anders dargestellt. Es hilft Dir nicht, hier unterschiedliche und vielleicht unzutreffende Versionen einzustellen.
Was du anchvollziehbar findest, ist eine Sache, diese Forderungen mit Zwang zur Unterlassungserklärung (denn lgoich betrahctet ist es nicht sAnde4res) ist illegal und sogar strafbar!
Nur es ohne was Shcrifltiches zu beweisen ist eher die Schwierigkeit
Beispiel: Jobcenter zahlt aus und er hebt Geld ab (Das ist schon verboten). Später stellt er fest, dass am nächsten Tag eine Abbuchung erfolgt. Er hat aktuell nicht genug Geld auf dem Konto und zahlt etwas von dem Geld ein, dass er abgehoben hat (das ist auch verboten). Ist das rechtens? Es ist kein Schwarzgeld oder geliehenes Geld, sondern einfach das Geld, dass er nach der Auszahlung abgehoben hat.