Kann ich als Hartz 4 Empfänger eine kurzfristige Beschäftigung antreten?
Guten Tag, ich habe im Januar zum ersten Mal einen ALG II Antrag gestellt und heute meine erste Auszahlung (Nachzahlung+Mai) bekommen. Beziehe den vollen Satz von 404€ und könnte nun Anfang Mai eine kurzfristige Beschäftigung antreten. Ich kenne mich leider überhaupt nicht aus und würde deshalb gerne vorweg wissen, ob ich überhaupt eine kurzfristige Beschäftigung antreten darf, bei der ich die 450€ Grenze im Monat überschreite. Kennt sich damit Jemand genauer aus?
Viele Liebe Grüße und Danke schon mal im Vorraus Christine
ALG II,
Hartz IV,
Kurzfristige Beschäftigung