Hallo zusammen,

Wenn man Arbeitslos ist und ALG 1 bezieht, muss man in den ersten zwei Monaten eine Stelle annehmen die 20% schlechter bezahlt ist als die alte Stelle.

Angenommen der alte Job bot 13. Gehalt, Vermögenswirksame Leistungen und mehr Urlaub.

Im neuen Job gibt es keine Vermögenswirsamen Leistungen, kein 13. und weniger Urlaub.

Nimmt man den reinen monatlichen Bruttolohn, sind es keine 20% die die zweite Firma weniger bietet. Zieht man aber 13. und VWL dazu, dann sind es bei der neuen Stelle weniger als 20% Einbuße.

Ist man verpflichtet diese Stelle anzunehmen?