Hallo!
Wenn ein ALG2-Empfänger eine Einladung ins Jobcenter bekommt, ist auf der Rückseite nicht nur die Rechtsfolgenbelehrung zu finden,sondern auch die "Entschuldigung",falls man den Termin aus wichtigen Grund nicht wahrnehmen kann. Dort steht als ein möglicher Grund: "Ich nehme eine Tätigkeit (Arbeit, selbstständige Arbeit, mithelfender Familienangehöriger) auf..".
Daß man meldet,daß man eine Arbeit oder selbstständige Arbeit hat,ist mir schon klar...aber was hat der "mithelfende Familienangehörige" da zu suchen ? Geht man mal davon aus,daß ein Familienangehöriger umsonst hilft oder nur geringfügig angestellt ist...was hat der dann in dieser Liste zu suchen ? Hat die Tatsache,daß man mithelfender Familienangehöriger ist,irgendeinen Einfluß auf die Vermittelbarkeit ?