Ich, männlich, 50, bin seit 8 Jahren krank geschrieben und lebe von ALG2. Besserung ist nicht in Sicht. Für meine Tochter, 14, zahlt das Jugendamt seit Jahren „Ersatz“-Unterhalt, da ich ja keine Einnahmen habe.

Vor kurzem ist meine Exfrau mit unserer Tochter in ein anderes Bundesland umgezogen. Dem NEUEN Jugendamt reichen meine eingereichten Unterlagen zu meiner finanziellen Situation + Dauerkrankschreibungen NICHT aus - zum Beleg, dass ich leider aus gesundheitlichen Gründen keinen Unterhalt zahlen kann.

Das bisherige Jugendamt anerkennt, dass ich keinen Unterhalt zahlen kann.

Das neue Jugendamt tut dies nicht. Sie verlangen jetzt von mir „Arztberichte“ oder „Gutachten“, aus denen detailliert hervorgeht, von welcher Art meine gesundheitlichen Einschränkungen sind, dass ich so gar nicht arbeitsfähig sei. Vielleicht geht es ja doch unter bestimmten Voraussetzungen: nur sitzend, etc. Komme ich der Forderung nicht nach, wolle man gerichtlich gegen mich vorgehen.

Heftig!!

Dürfen die das…?

Muss ich das…?

Ich würde denen gerne antworten, dass sie laut Paragraf xyz zu solchen Forderungen überhaupt nicht berechtigt sind. Aber ich kenne die Rechtslage dazu nicht. Mein Gefühl sagt mir das aber…

Was kann ich tun…?