Widerspruch möglich bzgl. Erstausstattung in Gutscheinen vom Jobcenter?
Hallo,
ich habe für mich und meine Bedarfsgemeinschaft (2 Erwachsene + 1 Kind) einen Antrag auf Erstausstattung inkl. Elektrogeräten für die Wohnung beim Jobcenter gestellt. Der Antrag wurde nun auch bewilligt, allerdings in Form von Gutscheinen (Wert gesamt ca. 2000€).
In meinem Antrag bat ich allerdings um Überweisung auf mein Bankkonto.
Laut Harald Thome (Richtlinien des kommunalen Trägers vom 01.01.21) zahlt mein zuständiges Jobcenter die Erstausstattung in Form von Geld- oder Sachleistung als Pauschale aus. Laut telefonischer Auskunft bei der Teamleitung des Jobcenters wurde mir mitgeteilt, dass diese aufgrund einiger schlechter Erfahrungen nun hauptsächlich Gutscheine ausstellen.
Da wir kein Sozialkaufhaus im Landkreis haben sind die Gutscheine laut Jobcenter überall wo sie diese annehmen gültig. Ich kann also z. B. bei XXL Lutz einkaufen und das Jobcenter überweist dann den Betrag ans Möbelhaus. Allerdings steht auf den Gutscheinen z. B. 40€ für Staubsauger, 10€ für Lampe.
Auf Nachfrage wie es denn ist wenn ich etwas online bestellen möchte, z. B. bei Otto wurde mir mitgeteilt, dass ich etwas ja auf Rechnung bestellen könnte und die Rechnung dann beim Jobcenter einzureichen ist, damit diese es an Otto überweisen.
Nun ist es ja so, dass z. B. für eine Couch 150€, Waschmaschine 300€, usw. Pauschale bezahlt werden. Wenn ich mir jetzt aber teurere Produkte bestelle und die Rechnung einreiche, meckert das Jobcenter bestimmt. Ich finde es außerdem diskriminierend, dass sie somit jeden einzelnen Gegenstand den ich kaufe dokumentiert haben und ich somit auch nur ungefähr meinen Pauschalbetrag verwenden kann. Außerdem müsste ich bei Privatverkäufen über ebay Kleinanzeigen erwähnen, dass dies durch das Jobcenter überwiesen wird, worauf sich mit Sicherheit keiner einlässt. Außerdem möchte ich das auch gar nicht erwähnen sondern einfach ohne langes Hin und her meine Wohnungseinrichtung kaufen können.
Ist das denn so rechtens?
Diese Rechtssprechungen habe ich bereits aus dem Internet herausgefiltert:
Die Erstausstattung kann als Sach- oder Geldleistung gewährt werden (§ 24 Abs. 3 S. 5 SGB II -E). Geldleistung hat Vorrang (LPK SGB II, 2. Aufl., § 23 Rz 16; Eicher/Spellbrink 2. Aufl. § 23, Rz 37),
Sachleistungsgewährung ist tendenziell diskriminierend (LPK SGB II, 2. Aufl.,§ 4 Rz 9).
Der Geldleistungsanspruch kann auch über das Wunschrecht (nach § 33 S. 2 SGB I) begründet werden
Das Gesetz sieht hier für Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltgeräten gem. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II keine Kontrolle vor (gilt generell für § 23 Abs. 3 SGB II).
Meint ihr ob ein Widerspruch mit diesen Urteilen gegen die Auszahlung in Form von Gutscheinen erfolgreich sein könnte?
Ich bedanke mich im Voraus recht herzlich und freue mich auf eure Rückmeldung!
3 Antworten
Janii1813 Wie schön das sie sich über einen Gutschein gefreut hätten, sie können gerne meinen haben, denn trotz des Betrags, der dort steht, ist der Wisch weder wertvoll noch hilfreich für Menschen in Not zudem finde ich, sollten sie nicht so vorwurfsvolle Aussagen in den Raum werfen wenn sie es nicht versten (Sie sagten ja das sie es nicht verstehen, oder?!) Hinzukommt das es weder ein Angebot noch ein Geschenk ist es handelt sich um ein Darlehen, das mit 10 % der Darlehenssumme monatlich von der Regelleistung zurückgezahlt werden muss, so viel dazu. Sie sprechen hier ebenfalls von Dankbarkeit und Freude Was mir zeigt, dass sie keine Ahnung haben (ist, nicht böse gemeint, ihre Worte!) Anstatt ignorant zu sein, sollten Sie sich mal mit dem wirklichen Problem des Themas beschäftigen niemand in Not, der sich mal ebenso Geld besorgen könnte, würde sich freiwillig dem aussetzen. Also, anstatt hier Unverständnis klar machen zu wollen, der hier unangebracht ist denn für jedermann der Soziale Gelder bezieht wie mittlerweile das Bürgergeld ist schon vor verurteilt genug! Denn, wenn sie zum Ärztlichen Check up gehen der daraufhin einen zu hohen Cholesterin wert fest stellt wollten sie auf Fragen ihrerseits, hören wie man ihnen Unverständnisvoll mitteilt das sie sich doch darüber freuen sollten weil es ja NUR der Cholesterin ist, und dankbar sein das es nichts schlimmeres ist, und das wenn sie sich mehr bewegt und besser ernährt hätten wäre es vielleicht nicht soweit gekommen, Sicher nicht. Denn das weiß man selbst so wie die Frau weiß das wenn sie sich Geld besorgt sich dann nach freier Wahl um gucken kann.
bei Schwierigkeiten mit dem Jobcenter kann ich diese seite empfehlen:
die alle Themen und Probleme angeht erklärt und auch kostenlose Rechtsanwälte zur Verfügung stellen die einem helfen
Sorry - aber da würde ich erst einmal nur einen Widerspruch ( ohne Begründung - zur Fristwahrung - zusätzlich mit der Ankündigung, dass Du einen Rechtsanwalt hinzuziehen wirst ) einreichen.
Dann besorgst Du Dir bitte einen Beratungshilfeschein und wendest Dich an einen Fachanwalt für Sozialrecht.
https://www.scheidung.org/beratungshilfeschein/
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1_02_2019.pdf
Damit bezahlt ihr nur einen ganz geringen Eigenanteil .... 10 - 15 Euro .
Vielen Dank für deinen Ratschlag. Ich habe bis zum Umzug nur noch 3 Wochen Zeit und da wir ein Kleinkind im Haushalt haben, brauche ich bis zum Einzugsdatum auf jeden Fall gewisse Möbel. Ich werde mich diesbezüglich auf jeden Fall gleich mal informieren, allerdings hätte ich den Widerspruch schon gerne gleich mit Begründungen abgeschickt, in der Hoffnung dass mein SB doch noch einlenkt.
Entschuldige bitte aber warum kann man nicht einfach dankbar sein dass man überhaupt solch ein "Geschenke/Angebot" bekommt... Ich hätte mich über Gutscheine für die Erstausstattung gefreut^^
Ansonsten musst du dir selbst Geld besorgen dann kannst du es auch ausgeben wie und wo du magst- jedenfalls ohne dich zu schämen (du sagst ja dass du dich schämst).
Das ist nicht böse gemeint aber warum nicht einfach mal dankbar sein und sich freuen dass einem sowas angeboten wird..
Ich verstehe es nicht aber es ist wohl einfach zu selbstverständlich geworden dass man Unterstützung bekommt.
LG und alles Gute für euch.
Was nutzen Dir Gutscheine, wenn Du irgendwelche gebrauchte Möbel oder Eletrogeräte z.B. bei EBAY-Kleinanzeigen kaufen möchtest?
Für die jeweiligen Preise die das JC pro Gegenstand / Möbelstück bewilligt bekommst, bekommst Du bei keinem Händler das gewünschte Teil.
Schaue Dir doch mal die Preise an , welche das JC bewilligt :
https://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-zusatzleistungen
bevor Du Undankbarkeit unterstellst.
Alle ALG Empfänger, sowie Geringverdiener haben in Deutschland einen Rechtsanspruch darauf. Ob die Erbringung dieser Leistung in Form von Geld- oder Sachleistungen erfolgt, liegt im Ermessen des Jobcenters, wobei die Geldleistung vorrangig zu behandeln ist, da die Gewährung in Sachleistung tendenziell diskriminierend ist.
Ich bin ja froh eine Erstausstattung finanziert zu bekommen. Nur gibt es eine so genannte Erstausstattungsliste, wo mein Bedarf von einigen Möbelstücken oder Elektrogeräten nur in Höhe von Gebrauchtmöbeln gedeckt wird. Da ich aber nur Gutscheine erhalte, woraufhin das Jobcenter die eingereichte Rechnung überweist, ist es mir kaum möglich privat Gebrauchtes über ebay Kleinanzeigen zu kaufen, da sich mit Sicherheit keiner darauf einlässt, womöglich 2 Wochen zu warten bis ein Jobcenter mal eine Rechnung überweist.
Für den bezahlten Pauschalbetrag bekommt man aber die Gegenstände wie z. B. eine Couch oder einen Kühlschrank nicht neu. Somit bin ich insofern eingeschränkt, was eben so nicht sein kann!