Jobcenter Hausbesuch bedrängt was tun?

5 Antworten

Hausbesuche sind zwar möglich und es kommt vor auch unangemeldet aber in der Praxis eher seltener. Ich schätze deshalb, dass dich jemand aus der Nachbarschaft oder " gute Freunde" beim JC denunziert haben.

Die JC Mitarbeiter dürfen aber nicht ohne deine Einwilligung/Zustimmung in Schränke und Schubladen schauen oder Räumlichkeiten betreten.

Es sei denn, es liegt für diesen Hausbesuch ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor, nur in diesen Fällen muss das Durchsuchen von Schränken erlaubt werden.

Du kannst @Answers Rat befolgen oder auch vorerst abwarten was passiert. Kommt ein amtl. Bescheid, worin dir mitgeteilt wird, dass dir das Alg2 gekürzt oder gar gestrichen werden soll, legst du sofort Widerspruch ein und begründest ihn nachvollziehbar. Das Gegenteil von dem was du hier geschrieben hast, kann man dir nicht nachweisen.

Der EX befand sich zudem nicht in der Wohnung. Wem das eine oder andere Kleidungsstück gehört sind reine Vermutungen, keine Beweise. Waren denn Rasierapparat oder Herrenschuhe für die Mitarbeiter sichtbar ?

Fühlst du dich aber mit der Sachlage überfordert, nimmst du den JC Bescheid und gehst den von @Answer vorgeschlagenen Weg. (Amtsgericht, Beratungshilfeschein, Anwalt)

🙋


baje90 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 01:31

Es lag kein Beschluss vor. Die Mitarbeiter vom JC haben auch nichts dokumentiert. Habe mich im nachhinein gefragt wie die einen Bericht verfassen wollen ohne Notizen oder sonstiges.

Nein es sind keine Schuhe und auch kein Rasierer von Ihm bei mir zu Hause, wir sind kein Paar mehr. Das einzige was uns noch verbindet ist die kleine.

Danke für deine Hilfe. 🌸 Ich werde den Rat befolgen und nun erstmal abwarten was passiert. Und dann sehe ich weiter.

Gaenseliesel  06.11.2021, 10:06
@baje90

Naja, notieren brauchen sie in dem Moment auch nichts, der Vorwurf des Sozialbetrugs muss nur der Realität und Wahrheit entsprechen.

Nur weil der EX gelegentlich den Kontakt zu seinem Kind in deiner Wohnung hält, ist es noch längst kein Sozialbetrug ‼️

Hier findest du " Musterschreiben " für den Fall der Fälle:

https://www.hartziv.org/widerspruch.html

..... du kannst dich aber auch nochmals hier melden, wenn Hilfe benötigt wird ☝️

Bleib vorerst ruhig und vorsichtig ‼️

baje90 
Beitragsersteller
 07.11.2021, 13:52
@Gaenseliesel

@Gaenseliesel vielen lieben dank für deine Hilfe. Ich befolge deinen Rat und melde mich falls ich nochmal Hilfe brauche. Danke Danke 💗

Du hättest dir einen Beschluss zeigen lassen sollen und bei diesen Verhalten die Polizei rufen das klingt alles sehr komisch. Kann verstehen dass man bei sowas erst mal unter Schock steht aber die dürfen auf keinen Fall einfach so an deine Schränke! Falls sowas noch mal vorkommt ganz bestimmt an der Tür schon reagieren und ohne Beschluss nicht reinlassen, am besten auch sofort mit Polizei drohen aber du musst diese Leute nicht einfach so in deine Wohnung und an deine privaten Sachen lassen!

Ds es jetzt schon passiert ist und die dir irgendwas unterstellen wollen würde ich mir wirklich einen Anwalt nehmen

Mal vollkommen unabhängig davon, wie glaubwürdig deine Version der Geschichte hinsichtlich deines Ex klingt: Das Verhalten dieser angeblichen Jobcenter-Mitarbeiter klingt reichlich dubios und halbwegs rechtswidrig. Alleine wirst du da aber vermutlich nicht viel erreichen. Mein Rat: Zum Amtsgericht, Beratungshilfeschein beantragen und damit zum Anwalt.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

baje90 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 00:04

Vielen lieben Dank.

Liebe, baje90

1.) Ohne gerichtlichen Durchsuchungsbeschluß dürfen sie gegen Deinen erklärten Willen Deine Wohnung nicht betreten!

2.) Die beiden haben sich damit der Straftatbestände des Hausfriedensbruches nach § 123 StGB sowie der schweren, vorsätzlichen Nötigung nach § 240 StGB strafbar gemacht!

3.) Sie waren - wie immer - zu zweit, damit sie sich durch ihre gegenseitigen Zeugenaussagen (Lügen/Meineid...) den Rücken frei halten, es steht also Aussage(n) (2x/die beiden) gegen Aussage (1x,/Dich).

4.) Daher: Sofort Anzeige bei der Polizei erstatten, Beweismittel (alles, was die angefaßt und/oder kaputt gemacht haben der Spurensicherung übergeben (Fingerabdrücke am Handy)! Sofort zum Arzt gehen und den Nervenzusammenbruch behandeln und schriftlich mit einem Attest dokumentieren lassen, dann zusätzlich Anzeige gegen die beiden wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt nach § 340 StGB erstatten! Wenn noch möglich, Beweisbilder anfertigen, speichern und dokumentieren/der Polizei übermitteln!

Bitte alles so schnell, wie möglich und mit äußerstem Nachdruck!

Viel Glück, liebe baje90!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist ja schrecklich, was dir passiert ist. Ich hätte in deiner Situation an Ort und Stelle die Polizei gerufen. Die sind nicht befugt gegen deinen Willen deine gesamte Wohnung zu durchsuchen, das darf nicht mal die Polizei ohne richterlichen Beschluss.

Kann das Jobcenter unangemeldet in meine Wohnung?

Nein. Klingelt ein Mitarbeiter des Jobcenters unangekündigt an der Tür sind Sie vom Grundgesetz her nicht verpflichtet ihn in Ihre Wohnung zu lassen. Liegt ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor, darf er in Ihre Wohnung. Dazu muss aber der konkrete Verdacht für Leistungsmissbrauch bestehen.

Der Betroffene ist nicht verpflichtet, den Behördenmitarbeiter in seine Wohnung zu lassen (Bayr. Landessozialgericht Beschluss v. 11.3.2011, L7 AS 83/11 B ER). Die Wohnung ist grundgesetzlich geschützt (Art. 13 GG).

Die Obrigkeit darf Wohnungen nur betreten, wenn der Zutritt richterlich genehmigt ist. Dann steht aber in der Regel die Staatsanwaltschaft mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss vor der Tür.

Ein solcher wird nur ausgestellt, wenn konkrete Verdachtsgründe für eine Straftat bestehen, also konkret ein Leistungsmissbrauch und somit Betrug anzunehmen ist.

Ein Behördenmitarbeiter, der sich eigenmächtig Zutritt zur Wohnung verschafft, begeht auf jeden Fall strafbaren Hausfriedensbruch.

Je nach Situation kommen die folgenden Straftatbestände in Betracht:

Nötigung, Bedrohung, oder Beleidigung

Quelle: https://www.hartziv.org/hausbesuche-vom-amt.html#hausbesuche-nur-bei-begrndeten-zweifeln

Das heißt OHNE Beschluss = KEIN ZUTRITT in die Wohnung! Warum gehst du nicht einfach mal in eine nächstgelegene Polizeistelle und schilderst ihnen diesen Vorfall? Es reicht langsam, was sich diese Jobcenter herausnehmen. In meinen Augen war das illegal. Selbst wenn es einen begründeten Verdacht darauf gibt, dass du sie betrügst, sie brauchen einen Beschluss, da führt kein Weg dran vorbei. Das Jobcenter ist übrigens in der Beweispflicht für alles was sie dir vorwerfen, und ob das alles so noch Bestand hat, wenn sie diese "Beweise" illegal erworben haben, das wage ich mal anzuzweifeln.

Ich würde: Polizei einschalten, die Situation schildern, Anzeige erstatten, wegen des unbetretenen Betreten der Wohnung, aber auch einen Anwalt wegen der gesamten Situation in der du steckst einschalten. Da kommst Du alleine ohne Hilfe nicht raus, das kann ich dir jetzt schon sagen.

Woher ich das weiß:Recherche