Kontoauszüge nach Beendigung der ALG II Leistungen?
Hallo,
ich habe mich beim ALG II zum 30.08.22 ordnungsgemäß abgemeldet und deshalb auch nur Leistungen bis Ende August erhalten. Die Bewilligung lief vorbehaltlich (da Selbständig) bis 31.12.2022, wurde aber durch meine Abmeldung beendet. Nun will das Jobcenter meine Kontoauszüge bis Ende Dezember 2022 einsehen. Ist das rechtens oder unterliegt dies dem Datenschutz. Da ab 01.September 2022 keine Leistungen mehr bezogen wurden, bin ich der Meinung, dass das Jobcenter hier keine Berechtigung mehr hat Einsicht in meine Kontoauszüge zu bekommen. Das ist m.E. meine Privatangelegenheit. Vielen Dank für die schnelle Antwort.
5 Antworten
Ein „ordnungsgemäßes Abmelden“ vom Arbeitslosengeld II gibt es so nicht. Womöglich hat es sich hier um einen Verzicht gehandelt. Dadurch wird jedoch ein Bewilligungszeitraum nicht beendet. Nach einer vorläufigen Bewilligung hat grundsätzlich eine abschließende Entscheidung zu erfolgen. Bei selbstständigen Tätigkeiten erfolgt dabei eine Durchschnittsbildung des Einkommens über den gesamten Bewilligungszeitraum. Dies könnte hier beabsichtigt sein. Ein mutmaßlich erfolgter Sozialleistungsverzicht mag hier keine besonders glückliche Entscheidung gewesen sein.
Möglicherweise war dieser Überprüfungszeitraum auch versehentlich noch im Programm hinterlegt, da er sich ja mit dem ursprünglichen Bewilligungszeitraum deckt.
Frag doch schriftlich beim jc nach der Rechtsgrundlage für diese Anforderung.
Das JC vermutet wohl, dass Du unter Umständen Rechnungen aus der Selbständigkeit erst später nach dem Leistungsbezug gestellt hast.
Und so wie Du reagierst, liegen die vermutlich nicht so falsch!
Und wenn Du denen die Kontoauszüge nicht zukommen lässt, haben die auch noch andere Möglichkeiten, um das zu prüfen!
Ich sag es ja immer wieder:
angeschossenes Wild ist gefährlich.
Lesen und Verstehen scheint nicht zu deinen Stärken zu gehören!
Von mir gibt es weder Anschuldigungen noch Drohungen!
Mit meinen "Vermutungen" versuche ich lediglich eine Begründung für das warum, wieso und weshalb zu finden!
Ich hatte um Fakten geben, nicht um 'Vermutungen' eines Besserwissers.
Der Bewilligungszeitraum war vom 1.7. bis zum 31.12.2022.
Alle Einnahmen in diesem Zeitraum werden addiert und durch 6 geteilt. Dies entspricht den monatlichen Einnahmen. Die Einnahmen von September bis Dezember werden somit auch den Monaten Juli + August zugeordnet.
Je nach Höhe kann durchaus ein komplette Rückzahlung aller Leistungen seitens des Jobcenter für die Monate Juli + August verlangt werden.
Ich persönlich nenne dies Volksverarschung.
Bedauere, ich benötige eine Antwort auf eine rechtliche Frage und nicht eine verdeckte Schuldzuweisung. Da Sie nichts über meinen Beruf wissen, sollten Sie mit solchen Anschuldigungen besser vorsichtig sein und keine unqualifizierten Antworten mit Drohungen verfassen. Versuchen Sie es mal mit einer positiven Beschäftigung und stehlen Sie nicht anderen die Zeit!