Kontoauszüge nach Beendigung der ALG II Leistungen?

5 Antworten

Ein „ordnungsgemäßes Abmelden“ vom Arbeitslosengeld II gibt es so nicht. Womöglich hat es sich hier um einen Verzicht gehandelt. Dadurch wird jedoch ein Bewilligungszeitraum nicht beendet. Nach einer vorläufigen Bewilligung hat grundsätzlich eine abschließende Entscheidung zu erfolgen. Bei selbstständigen Tätigkeiten erfolgt dabei eine Durchschnittsbildung des Einkommens über den gesamten Bewilligungszeitraum. Dies könnte hier beabsichtigt sein. Ein mutmaßlich erfolgter Sozialleistungsverzicht mag hier keine besonders glückliche Entscheidung gewesen sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Möglicherweise war dieser Überprüfungszeitraum auch versehentlich noch im Programm hinterlegt, da er sich ja mit dem ursprünglichen Bewilligungszeitraum deckt.

Frag doch schriftlich beim jc nach der Rechtsgrundlage für diese Anforderung.

Das JC vermutet wohl, dass Du unter Umständen Rechnungen aus der Selbständigkeit erst später nach dem Leistungsbezug gestellt hast.

Und so wie Du reagierst, liegen die vermutlich nicht so falsch!

Und wenn Du denen die Kontoauszüge nicht zukommen lässt, haben die auch noch andere Möglichkeiten, um das zu prüfen!


Jobcenter28 
Beitragsersteller
 05.03.2023, 14:37

Bedauere, ich benötige eine Antwort auf eine rechtliche Frage und nicht eine verdeckte Schuldzuweisung. Da Sie nichts über meinen Beruf wissen, sollten Sie mit solchen Anschuldigungen besser vorsichtig sein und keine unqualifizierten Antworten mit Drohungen verfassen. Versuchen Sie es mal mit einer positiven Beschäftigung und stehlen Sie nicht anderen die Zeit!

Alarm67  05.03.2023, 15:05
@Jobcenter28

Lesen und Verstehen scheint nicht zu deinen Stärken zu gehören!

Von mir gibt es weder Anschuldigungen noch Drohungen!

Mit meinen "Vermutungen" versuche ich lediglich eine Begründung für das warum, wieso und weshalb zu finden!

Jobcenter28 
Beitragsersteller
 05.03.2023, 15:14
@Alarm67

Ich hatte um Fakten geben, nicht um 'Vermutungen' eines Besserwissers.

Alarm67  05.03.2023, 15:16
@Jobcenter28

Dann gehe zum Anwalt!

Da bekommst Du eine rechtssichere Antwort! 😜😁😎

Der Bewilligungszeitraum war vom 1.7. bis zum 31.12.2022.

Alle Einnahmen in diesem Zeitraum werden addiert und durch 6 geteilt. Dies entspricht den monatlichen Einnahmen. Die Einnahmen von September bis Dezember werden somit auch den Monaten Juli + August zugeordnet.

Je nach Höhe kann durchaus ein komplette Rückzahlung aller Leistungen seitens des Jobcenter für die Monate Juli + August verlangt werden.

Ich persönlich nenne dies Volksverarschung.