Sperrzeit Alg II nach Kündigung od. Aufhebungsvertrag für ÖBFD?
Hallo!
Eine Freundin, 31 Jahre alt, bezieht nach Abschluss ihres Diplomstudiums Landschaftsplanung zurzeit aufstockend Alg II (mtl. ca. 330 €). Mit ihrem Teilzeitjob verdient sie etwa 485 € brutto, das entspricht etwa 425 € netto.
Sie will jetzt ab 1.1.2014 ein Jahr des ökologischen Bundesfreiwilligendienstes wahrnehmen, um ihre Berufschancen deutlich zu verbessern. Das wird sie mit 30h/Woche in Anspruch nehmen. Da die Dienstzeiten sehr unregelmäßig sind, sich auf alle Wochentage verteilen und auch ohne feste Dienstpläne, wird sie kaum regelmäßig zusätzlich arbeiten können. Sie wird versuchen, was zu finden, nur ihren jetzigen Aushilfsjob wird sie aufgeben müssen.
Wenn sie diesen Job kündigt od. einen Aufhebungsvertrag schließt, wird sie dann vom Jobcenter eine Sperrzeit bekommen? Ihr "Ansprechpartner" dort wurde am 27.11. und 29.11. per Jobbörse persönl. "angemailt", reagiert bislang aber nicht.
Bis wann muss er antworten? Sie braucht von ihm schnell eine Antwort, um den Vertrag für den BFD abschließen zu können; das kann sie nicht erst am 30.12.
3 Antworten
Da sie eine sozailversicherungspflichtige Beschäftigung aufgibt UND zudem ihre Hilfebedürftigkeit erhöht, dürftesie bei erster Pflichtverletzung ein Sanktion von 30% auf ihren Regelbedarf bekommen.
Im Gegenzug hat sie ja die 200€ Aufwandsentschädigung frei, was die SAnktion überkompensieren wird.
Zwar ist nach Willen des Gesetzgeber der BFD insofern besonders privilegiert, als man in dieser Zeit der Vermittlung nicht zur Verfügung stehen muss, aber damit ist (m.W.) nicht die Aufgabe einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (ob durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag ist Banane) zugunst des BFD abgedeckt.
P.S. Ich vergaß: Während des BFD wird sie nur 200 € mtl. netto bekommen, so dass sie ohne weitere Einkünfte auf Hartz IV erst mal angewiesen bleibt.
Wenn sie beim Bundesfreiwilligendienst weniger verdient, verringert sie durch die Kündigung ihr Einkommen und erhöht ihren Bedarf an Alg II - wäre für mich - ein typischer Sanktionsgrund. Aber sie bekommt vorher natürlich eine Anhörung und kann ihre Gründe darlegen. Ich fände es nicht zielführend, wenn sie nach einem Studium nur ein ganzes Jahr im Freiwilligendienst arbeiten will, sie sollte sich besser bundesweit bewerben und nach einer Vollzeitstelle suchen, der Stellenmarkt ist gut, sie sollte etwas finden, wünsche ihr viel Glück.
Vielen Dank für Deine Antwort!!
Eine weitere Frage: Wie lange würde die Sanktion dauern? Das ganze Jahr?