ARGE unterstellt Bedarfsgemeinschaft und zahlt meine Wohnung nicht,was kann ich tun?

3 Antworten

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Frage doch mal bei der Mitarbeiterin die die Wohnungsbegehung vorgenommen hat, wie ein Haftentlassener alleine von Hartz IV eine größere Menge persönlicher Gegenstände in der kurzen Zeit der Freiheit ansammeln könne.

Hallo, Nach § 7 Abs. 3a SGB II wird ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen vermutet, wenn Menschen = länger als ein Jahr zusammenleben, = mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, =Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder =befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen. Du kannst die Vermutung in einer Bedarfsgemeinschaft zu leben, schon an Hand deiner erst im Januar erfolgten Haftentlassung widerlegen. Falls Du bereits etwas schriftlich von der Arge hast, sofort Widerspruch (mit Begründung )einlegen ! K.


jvaharry 
Beitragsersteller
 20.03.2012, 19:51

Hallo Gaenseliesel,danke das Du mir geantwortet hast!Widerspruch habe ich eingelegt über den Anwalt,und alle 4 Punkte treffen absolut nicht zu,da ich weder Kinder habe,noch versorge,noch Kontovollmachten oder ähnliches habe,oder vergeben könnte,und das Jahr in dem wir zusammenwohnten logischerweise auch nicht infrage kommt,also somit der wechselseitige Wille nicht zum tragen kommt,was wir natürlich auch an Eidesstatt versichert haben!Nun sagt mir aber der Anwalt,er benötigt weiter Eidesstattliche Versicherungen von Nachbarn ,Hausmeister,etc. um zubeweisen,das ich tatsächlich dort wohne,und er ansonsten schwarz sehe vor dem Sozialgericht,und ich wohl verlieren würde!?!Muss ich erst zum Mörder werden ,damit mir geglaubt wird?Mir tut es echt leid für meine Ex-freundin,die mir aus Barmherzigkeit geholfen hat,und nun selbst finanziell inder Klemme steckt mit Ihrem lütten!Fakt ist:in 11 tagen ist April,2ter unbezahlter Monat-Kündigung!Bei Ihr will und kann ich nicht wohnen,selbst wenn wir das beide wollten,aufgrund Ihrer Vermieterin und der räumlichen Umstände(Platzmangel),was nun?

Gaenseliesel  20.03.2012, 21:17
@jvaharry

.... hast Du einen Bewährungshelfer ? Hauptamtliche Bewährungshelfer sind Mitarbeiter der Justiz und die Bewährungshilfe ist eine Form der ambulanten Straffälligenhilfe. Der Bewährungshelfer s o l l t e dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite stehen. zB. bei der Beratung, Unterstützung und praktische Hilfen bei persönlichen, finanziellen und anderen Problemen; Beratung, Unterstützung und praktische Hilfen im Umgang mit Behörden (z.B. Arbeitsamt, Wohnungsamt, Sozialamt usw.); also schnellstens einen Termin besorgen zum vorsprechen.

jvaharry 
Beitragsersteller
 20.03.2012, 22:05
@Gaenseliesel

ja habe ich.Dieser sagte mir,da ich ja "noch" nicht wohnungslos sei,und ja auch "etwas" Geld zum einkaufen hätte,sehe er noch keinen dringenden Handlungsbedarf seinerseitz,zumal ich ja auch einen Pflichtanwalt zugeordnet bekommen habe(der allerdings ne echte Träne ist....).

Gaenseliesel  20.03.2012, 22:56
@jvaharry

dann versuche noch einen Weg zur Schuldnerberatung. Schon allein wegen der Privatinsolvenz und der abzusehenden Mittellosigkeit, ist ein Gespräch dort nötig!.

Wichtig ist auch der Umgang mit den Mitarbeitern der ARGE, wenn,s auch schwer fällt, immer ruhig und sachlich bleiben.

Anhand der unterschiedlichen Adressen im Ausweis, sieht man doch schon, daß Ihr KEINE GEMEINSAME Wohnung habt und demzufolge auch nicht zusammenlebt, oder ?

Und wer wen was besucht und wie lange und dort auch schläft, ist doch Eure Sache und keinem Rechenschaft schuldig !

Kleiner Tip: Man muß nicht alles und jedem erzählen, was man tut !

Ansonsten sind die Aussagen / Antworten der anderen User hier vollkommen richtig ! DH

Ja: Und die Anwälte, die pflichtverteidigen, sind IMMER die größten geistigen Tiefflieger, die ich kenne .... In der Regel machen sie nichts ! Ich hatte auch so einen Idioten ...