Frage zum Alg1 Bedarfsgemeinschaft
Hallo zusammen bin neu hier im Forum. Und habe gleich mal eine Frage.
Also ich habe zum 01.02.12 meine Arbeit gekündigt.Ich bekahm eine Sperrzeit.Diese ist jetzt zum 01.05.12 vorbei. Ich wohne seid 9 Monaten zusammen mit meiner Freundin. Sie ist im Augenblick leider ebenfalls Arbeitslos.Nun wird meine Freundin mir komplett mit ins Alg1 angerechnet.Sie ist 23 und hat 2 abgebrochene Ausbildungen hat sie Anspruch auf irgendwelche zusätzlichen Leistungen?Kindergeld bezieht sie. Mein Alg1 liegt bei 1400 Euro aber reicht leider trotzdem nicht damit wir beide über die Runden kommen weil ich noch Kredite abzubezahlen habe.
Ich hoffe mir kann jemand antworten.
1 Antwort
Ach und noch was vielleicht kann mir dabei auch noch jemand helfen. Unzwar habe ich gelesen das man wenn man weniger als 1 Jahr zusammen lebt noch nicht als Bedarfsgemeinschafft gilt.Und bei uns sind es ja erst 8 Monate.Sie ist allerdings unter 25 müssen da dann die Eltern für sorgen?Oder steht ihr für diesen Zeitraum dann ALG2 zu?
Bzgl. der Unterhaltspflicht bis 25 ist es etwas schwierig hier zu erklären, da es viel "wenn" und "aber" gibt.
ALG1 ist mehr oder weniger eine Versicherungsleistung, dabei sind die meisten Einzelheiten irrelvant. Bei ALG2 sieht es dagegen schon anders aus. Da wird alles mitberechnet und verrechnet. Grundsätzlich darf eine Bedarfsgemeinschaft auch den Haushalt getrennt führen. Die getrennte Haushaltsführung müsste beim jobcenter bzw. ARGE gemeldet werden. Im ersten Jahr (die ersten 12 Monate) ist es einfacher. Ab dem 13. Monat wird davon ausgegenagen, dass der Haushalt nicht mehr getrennt geführt wird. Dennoch ist es möglich, muss jedoch durch Belege und Haushaltsbücher nachgewiesen werden, was sich oft als sehr schwierig herausstellt. Notfalls müsste hierzu geklagt werden.