Frage zum Alg1 Bedarfsgemeinschaft

1 Antwort

Ach und noch was vielleicht kann mir dabei auch noch jemand helfen. Unzwar habe ich gelesen das man wenn man weniger als 1 Jahr zusammen lebt noch nicht als Bedarfsgemeinschafft gilt.Und bei uns sind es ja erst 8 Monate.Sie ist allerdings unter 25 müssen da dann die Eltern für sorgen?Oder steht ihr für diesen Zeitraum dann ALG2 zu?


SCHLICO  24.04.2012, 17:06

Bzgl. der Unterhaltspflicht bis 25 ist es etwas schwierig hier zu erklären, da es viel "wenn" und "aber" gibt.

SCHLICO  24.04.2012, 17:01

ALG1 ist mehr oder weniger eine Versicherungsleistung, dabei sind die meisten Einzelheiten irrelvant. Bei ALG2 sieht es dagegen schon anders aus. Da wird alles mitberechnet und verrechnet. Grundsätzlich darf eine Bedarfsgemeinschaft auch den Haushalt getrennt führen. Die getrennte Haushaltsführung müsste beim jobcenter bzw. ARGE gemeldet werden. Im ersten Jahr (die ersten 12 Monate) ist es einfacher. Ab dem 13. Monat wird davon ausgegenagen, dass der Haushalt nicht mehr getrennt geführt wird. Dennoch ist es möglich, muss jedoch durch Belege und Haushaltsbücher nachgewiesen werden, was sich oft als sehr schwierig herausstellt. Notfalls müsste hierzu geklagt werden.