Ich beziehe Bürgergeld und arbeite gleichzeitig selbständig. Am Ende des sechsmonatigen Bewilligungszeitraums muss ich eine abschließende Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit (EKS) abgeben.
In den ersten vier Monaten des Bewilligungszeitraums habe ich keinen Gewinn erzielt. In den letzten zwei Monaten habe ich jedoch 15.000 Euro verdient. Daher wird die Summe im EKS einen positiven Betrag von 15.000 Euro ausweisen.
Nun frage ich mich, ob ich dem Jobcenter nur für die zwei Monate Geld zurückzahlen muss, in denen ich Geld verdient habe. Oder wird mein gesamtes Einkommen über den sechsmonatigen Bewilligungszeitraum hinweg berücksichtigt und ich müsste dann möglicherweise für den gesamten Zeitraum zurückzahlen?