Bekommt man ALG I nach einem halben Jahr Arbeit nach ALG I?

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Ja, das fällt unter kurze Anwartschaft. Da hätte man dann nach 6 Monaten Arbeit einen Anspruch auf 3 Monate Arbeitslosengeld.

Wenn er seinen Anspruch auf ALG I vor Beginn der 6monatigen Beschäftigung bereits aufgebraucht hatte, wird er jetzt keinen Anspruch auf ALG I haben, da er mindestens wieder 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein muss, um für 6 Monate einen neuen ALG-I-Anspruch zu haben.

Die "Anspruchsdauer bei kurzer Anwartschaftszeit" greift meiner Ansicht nach in diesem Fall nicht, da hierfür 4 Bedingungen erfüllt sein müssen, von denen die 2. ("es sich überwiegend um Beschäftigungsverhältnisse gehandelt hat, die von Vornherein auf nicht mehr als sechs Wochen befristet waren") nach dem hier geschilderten Sachverhalt nicht zutrifft.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html