Ist mein Partner, der voll in Arbeit steht dazu verpflichtet einen Termin mit meinem Arbeitsvermittler zu machen?

5 Antworten

In dem von Dir ausgefüllten Fragebogen hast Du wohl schon angegeben, dass Du in einer Partnerschaft bist und mit dem Partner zusammenwohnst? - Ihr könntet ja auch eine Wohngemeinschaft bilden.

Ich teile Deine Zweifel, dass Dein Partner beim Jobcenter antanzen muss.

Wenn Ihr als eine "Bedarfsgemeinschaft" angesehen werdet, ist er ja verpflichtet, sein Einkommen und Vermögen nachzuweisen. Derartige Nachweise erfolgen ja schriftlich. Was da ein persönliches Gespräch soll, ist mir schleierhaft.

Die Behauptung, Dein Partner sei dazu verpflichtet und das sei IRGENDWO FESTGESCHRIEBEN, reicht ja nicht aus. Er sollte schon die genaue Gesetzesquelle dafür nennen, damit Ihr das nachlesen könnt.

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Arbeitsvermittler können es  Partnern von Hartz IV-Beziehern ungemütlich machen. Lies dazu dies:

"Sippenhaft" der Hartz IV Bedarfsgemeinschaft

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a280d3250b.php

Möglicherweise will der Arbeitsvermittler Deinem Partner eine andere Arbeit vermitteln, die mehr Geld einbringt. Dabei ist es dann zweitrangig, ob die jetzige Arbeit Deinem Partner Freude bereitet und er eine längere Betriebszugehörigkeit vorweisen kann.

Mir wurde sogar schon berichtet: Da hatte jemand einen langjährigen Arbeitsplatz, super Betriebsklima, und der Arbeitsplatz war nicht gefährdet. Und der Arbeitsvermittler verlangte, dass eine andere Arbeitsstelle mit höherem Gehalt angenommen wird, obwohl die zeitlich befristet war und er damit seine feste Stelle verlor. - Derartiges ist mit gesundem Menschenverstand nicht nachzuvollziehen - allerdings hat vieles im Zusammenhang mit Hartz IV mit gesundem Menschenverstand nichts zu tun.

Ganz wichtig: Ruhe bewahren! Im Gespräch nicht mehr sagen  als nötig (aus Nervosität kann man leicht mal ins "Plappern" geraten).

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Ich rate Dir / Euch dringend: Nicht allein zum Jobcenter gehen, sondern unbedingt mit erfahrener (!!) Begleitung, auch Beistand oder Ämterlotse genannt. Es zeigt sich oft, dass Jobcenter-Mitarbeiter korrekter und gegebenenfalls auch freundlicher sind, wenn ihre "Kunden" von erfahrenen Beiständen begleitet werden. - In Hamburg bietet dies die Diakonie (auch genannt: Diekonischer Dienst) an. - Zu Beistände gleich mehr.

Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet
werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch,
eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene
Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden,
was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die
Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.


cyracus  27.06.2016, 03:26

Du kannst davon ausgehen, dass man Dir eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) vorlegen wird, die Du unterschreiben sollst. Nimm sie dann mit nach Hause - unterschreibe sie keinesfalls dort!!!

Hör Dir auf YouTube die hervorragende Information
zu Eingliederungsvereinbarungen von einer Fachfrau an:

ALG II │Eingliederungsvereinbarung 1

https://www.youtube.com/watch?v=msOcuQYUGQM

Diese Info besteht aus sieben kleinen Teilen. Die Fortsetzungen findest Du rechts neben dem Video.

In Hartz IV-News lese ich grad von diesem Urteil und denke dabei an Dich und "Deinen" Arbeitsvermittler:

BSG verwirft drei 100%-Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher

http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/bsg-verwirft-drei-100-sanktionen-gegen-hartz-iv-bezieher-d671713.html

Katinkata 
Beitragsersteller
 24.06.2016, 10:20

Ich Danke Dir vielmals für all diese tollen Hinweise!!!

cyracus  24.06.2016, 10:26
@Katinkata

Sehr gerne.

Ich drück Dir die Daumen, dass Du möglichst rasch eine neue Arbeitsstelle hast und Dich so von Hartz IV wieder verabschieden kannst.

Wenn das erste Gehalt bei der neuen Arbeitsstelle gezahlt wird, bitte Deinen Chef, es so zu überweisen, dass das Gehalt im Folgemonat auf Deinem Konto eingeht (also nicht in demselben Monat, für den Du Hartz IV bekommen hattest).

Bei Beziehung von Grundsicherung (dazu gehört auch Hartz IV) gilt das "Zuflussprinzi"p. Fließt in demselben Monat Geld auf Dein Konto, in dem Du auch die Grundsicherung bezogen hast, musst Du für den Monat das Hartz IV zurückzahlen. - Fließt das Geld im Folgemonat aufs Konto, musst Du nichts zurückzahlen.

Hallo,

Ja ! Möglich wird diese Aufforderung durch die seit 2016 neu eingeführte sogenannte " Vereinfachung beim Alg2 Bezug."

Auszug: " Vier Jahre hat die Bundesregierung an der neunten Änderung des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) unter dem Titel »Rechtsvereinfachungen« gebastelt. Geplant ist die Verabschiedung nun für den 1. August 2016, noch vor der Sommerpause will das Kabinett seinen Gesetzentwurf durch das Parlament bringen. 

So soll in Punkt 5 die Überwachung ausgebaut werden: Mit monatlichen »automatischen Datenabgleichen« will die Regierung noch »effektiver Leistungsmissbrauch aufdecken«. Überwacht werden sollen auch 

........Familienmitglieder von Hartz-IV-Beziehern....... "!!!!

Fazit: ihr seid also gut beraten der Aufforderung nachzukommen. Mit Repressalien sind die Ämter nicht kleinlich und mit der neuen Verordnung hat man den Ämtern entsprechenden Rückenwind  gegeben. Somit ist man als Alg2 Bezieher in einer denkbar schlechten Position, wollte man sich der Pflicht zur aktiven Mitarbeit entziehen.

Ich würde den Sachbearbeiter höflich um ein amtliches Schreiben für deinen Partner bitten, welches die Pflicht bzw. das persönliche Erscheinen gesetzlich vorschreibt. Frage gleich, wie der Verdienstausfall an dem Tag geregelt wird, denn als BG könnt ihr euch diesen finanziellen Ausfall nicht leisten.

Auch wenn es schwer fällt, höflich bleiben !

Viel Glück !


cyracus  24.06.2016, 10:14

@Gaenseliesel, die üble "Rechtsvereinfachung" ist ja noch nicht in trockenen Tüchern, gilt also noch nicht. Sich dem jetzt schon zu beugen, wäre ja "vorauseilender Gehorsam".

Wie Du schon schreibst: Der "Fallmanager" soll mal die genaue Gesetzesquelle mitteilen - einfach nur Nebel machen, reicht ja nicht aus.

Übel ist ja die Sippenhaft, in der Partner von "Hartzis" sind (siehe Link in meiner Antwort).

So wie hier der Fall geschildert wird: Auf jeden Fall mit Ämterlotsen hingehen.

Katinkata 
Beitragsersteller
 24.06.2016, 06:36

Vielen lieben Dank! =)

Da Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, müsst Ihr euch leider beide dort vorstellen.


Katinkata 
Beitragsersteller
 23.06.2016, 19:34

Kannst Du mir sagen wo diese Pflicht geschrieben steht? 

Juergen010  24.06.2016, 08:16
@wfwbinder

Klar, ein persönliches Erscheinen bei Antragsabgabe ist zwingend.

Fraglich ist jedoch, ob alle Mitglieder der (Zwangs)-Bedarfsgemeinschaft erscheinen müssen, insbesonders dann, wenn lediglich ein Mitglied Bedarfsträger ist - es also lediglich um aufstockende Leistungen gehen kann - da ja der Partner in Lohn und Brot steht und sein Einkommen lediglich angerechnet wird?

wfwbinder  24.06.2016, 10:13
@Juergen010

Er ist Mitantragsteller. Aber ich verweise gern auf @cyracus, da ist in diesen Dingen mehr Kompetenz vorhanden, als bei mir.

EnnoWarMal  24.06.2016, 11:35
@wfwbinder

Wer einen Antrag auf ALG II stellt, muss persönlich erscheinen. 

ER stellt keinen Antrag. ER ist ja nicht bedürftig.

wfwbinder  24.06.2016, 17:28
@EnnoWarMal

Bei Bedarfsgemeinschaft stellen die doch einen gemeinsamen Antrag.

EnnoWarMal  25.06.2016, 09:16
@wfwbinder

Nein, tun sie nicht.

SIE stellt einen Antag, und SEINE Verhältnisse werden mit überprüft.

Oh, entschuldige. Es geht um ALG2.


Juergen010  23.06.2016, 10:26

Etwas eigenartig ist das schon, zumal es gerade im Erstgespräch, sofern alle geforderten Unterlagen ordnungsgemäß vorliegen, recht wenig Sinn macht.

Ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft gewertet die ggf. aufstockende Leistungen vom Amt erhält. Wenn dein Partner die Angaben zum Lohnbezug gemacht hat und die entsprechenden Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge vorliegen, gibt es m. E. keinen Grund für eine "Vorladung" des Partners.

Frage den Sachbearbeiter doch einfach, warum dein Partner beim Erstgespräch zugegen sein soll und weise daraufhin, dass er sich für den Termin beim Arbeitgeber frei nehmen muss.

Mir fällt momentan jedenfalls kein stichhaltiger Grund ein, warum eine solche Vorladung, zumal die Antragsunterlagen ja dem Sachbearbeiter noch nicht vorliegen, gegeben sein sollte.

Einziger Grund könnte sein, dass der Sachbearbeiter eine Identitätsfeststellung anhand eines Ausweispapiers deines Partners vornehmen möchte, wogegen aber das in Aussicht gestellte Telefonat spricht.

Da Du/Ihr mangels Lesitungsbescheid aber noch keine Rechtsbehelfsbelehrung erhalten haben könnt, scheiden bei Nichterscheinen Sanktionen seitens der Arbeitsagentur aus. Im schlimmsten Fall verzögert sich die Bearbeitung des Antrags.

Sicherheitshalber solltest Du aber zumindest Kopien der Ausweispapiere deines Partners sowie eine schriftliche Vollmacht zum Termin mitnehmen.

Katinkata 
Beitragsersteller
 23.06.2016, 10:46
@Juergen010

Kopien unter anderem vom Ausweis, sind schon angefertigt, da mir das angewiesen wurde. 
Ich habe ihn gefragt warum und er meinte "Es ist Pflicht" , "Es ist halt so" , "Das steht im Gesetzbuch". 
Er will einen kompletten Lebenslauf von meinem Partner zu all den anderen Dingen die man ja eh mitbringen muss.
Er sprach von einem kompletten Profil. 

Das mein Partner sich frei nehmen müsste, habe ich auch erwähnt woraufhin, dann das mit dem Telefonat kam. 
Mir kam das komisch vor, deswegen fragte ich nach ob es eine PFLICHT meines Partners sei, was er bejahte und dann widerrief und trotzdem auf diese Pflicht bestand und mir sagte das steht so festgeschrieben.
Ich wollte schon fragen ob er betrunken sei. Es war echt sonderbar. 

Und eine kleine Nebenfrage, ist der Arbeitsvermittler auch der "normale" Sacharbeiter oder nur der mit dem ich mich auseinander setze was meine berufliche Gegenward/Zukunft angeht? 

Ich danke Dir herzlichst Jürgen!! 

cyracus  25.06.2016, 04:32
@Katinkata

@Katinkata, in einigen Arbeitslosen-Foren wird empfohlen, niemals ohne Beistand zum Jobcenter zu gehen. So wie Du das hier beschreibst, ist der Arbeitsvermittler möglicherweise ein "besonders harter Knochen". - Man weiß aber ja auch nicht, ob und wenn ja welchen Druck er "von oben" = seinem Vorgesetzten hat.

Man mag es nicht glauben, aber es ist schon durchgesickert, dass Abteilungsleiter, in deren Jobcentern besonders viel sanktioniert wurde, Bonis bekommen:

Jobcenter-Chefs: Prämien für Hartz IV Sanktionen

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jobcenter-chefs-praemien-fuer-hartz-iv-sanktionen-9001579.php

Auch werden Mitarbeiter in Jobcentern vielfach unter Druck gesetzt, "auf Teufel komm raus" zu sparen. Die Hartz IV-Gesetze hebeln auf abenteuerliche Weise schon andere bestehende Gesetze aus. Manche Mitarbeiter halten sich aber nicht einmal an die bestehenden strengen Hartz IV-Gesetze - vielleicht bewusst, oftmals aber auch deshalb, weil sie die sehr komplizierten Hartz IV-Gesetze selbst nicht kennen.

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Wir machen im Laufe unseres Lebens ja viele Erfahrungen. Betrachte auch dies als eine neue Erfahrung, die Dein Leben bereichert. - Sehr viele Bürger wissen ja gar nicht, was Arbeitssuchende mit den Jobcentern und den Hartz IV-Gesetzen erleben, und sie glauben den weit verbreiteten Vorurteilen. - In diesem Video bringt es ein "Hartz IV-Bezieher" auf den Punkt:

Hartz 4 Empfänger sagt die Wahrheit

https://www.youtube.com/watch?v=GMae01upExg

Betrachtest Du dies als wertvolle neue Erfahrung, hilft es Dir, in Deiner Kraft zu bleiben und Ruhe zu bewahren.


Katinkata 
Beitragsersteller
 25.06.2016, 08:33
@cyracus

Cyracus und ein weiteres Mal einen ganz herzlichen Dank für all Deine Mühe, die ich mir zu Herzen nehmen werde....vor allem der letzte Abschnitt, da ich sehr impulsiv bin. =) Danke!! =)

Sicherlich muss er ins Amt wenn das verlangt wird. Man sollte sich das schriftlich geben lassen. Der arbeitende Partner hat dann Anspruch auf Befeiung genauso wie bei Gerichtsterminen. Er braucht also keinen Urlaub zu nehmen.


Katinkata 
Beitragsersteller
 23.06.2016, 19:34

Kannst Du mir sagen, wo diese Pflicht geschrieben steht?