ALG 1 - Was zählt zum Lohn der letzten Stelle?
Hallo zusammen,
Wenn man Arbeitslos ist und ALG 1 bezieht, muss man in den ersten zwei Monaten eine Stelle annehmen die 20% schlechter bezahlt ist als die alte Stelle.
Angenommen der alte Job bot 13. Gehalt, Vermögenswirksame Leistungen und mehr Urlaub.
Im neuen Job gibt es keine Vermögenswirsamen Leistungen, kein 13. und weniger Urlaub.
Nimmt man den reinen monatlichen Bruttolohn, sind es keine 20% die die zweite Firma weniger bietet. Zieht man aber 13. und VWL dazu, dann sind es bei der neuen Stelle weniger als 20% Einbuße.
Ist man verpflichtet diese Stelle anzunehmen?
1 Antwort
Sorry hab ich vergessen, in der alten Firma gabs weniger Arbeitsstunden, das Gehalt wurde jetzt aber auf Basis von je 40 aufgerechnet. Welcher Lohn zählt denn dann? Vergleicht man hier Äpfel mit Birnen und muss für 40 Stunden am Ende 20% weniger Gehalt akzeptieren wie man bei 36 hatte?