Ich habe am 4.7. meinen Termin für ein Erstgespräch mit meinem Arbeitsvermittler. Der ausgefüllte Antrag geht am 24.6. ans Amt. Gerade rief der Arbeitsvermittler an um mir mitzuteilen, dass mein Partner der voll in Arbeit steht und auch schon immer stand VERPFLICHTET sei, neben den schriftlichen Angaben die er machen muss, auch für ein persönliches Gespräch im Amt oder einen Anruf mit meinem Arbeitsvermittler, wie gesagt VERPFLICHTET ist und das auch so irgendwo festgeschrieben ist.
Ist dem so? MUSS mein Partner zu einem Termin ins Amt oder ans Telefon oder reichen die schriftlichen Unterlagen? Wie gesagt, ich will was vom Amt und bei meinem Partner, der voll in Arbeit steht muss nur geklärt werden ob und wie sehr er mich finanziel auffangen kann.
Danke, Katrin