Steuererstattung auf Arbeitslosengeld 1 und 2?

3 Antworten

auf ALG1 wird nichts angerechnet, da kannst du Millionen auf dem Konto haben weil du das Geld aus einer Versicherung bekommst in der du als Arbeitnehmer eingezahlt hast.
Wenn du natürlich arbeiten gehst, z.B. auf 520 € einen Minijob machst, den mußt du natürlich angeben, aber Rückzahlungen vom Finanzamt oder Geldgewinne nicht.

Als Bürgergeldempfänger mußt du alles angeben was du hast und nebenbei erwirtschaftest, egal ob du Zeitungen austrägst oder im Lotto gewinnst, weil das eine Grundsicherung ist die von Steuergelder bezahlt wird.


dyaalqamar 
Beitragsersteller
 20.08.2023, 00:28

Danke für deine Antwort.
wird die Steuererstattung auf den gesamten Bewilligungszeitraum angerechent oder nur im Zahlungsmonat?

Schubert610  20.08.2023, 00:31
@dyaalqamar

das kommt auf die höhe an, wenn du z.B. Bürgergeld bekommst und hast eine Erstattung von 1000 € dann bekommst du auch diese 1000 € weniger Bürgergeld, bekommst du 400 € Bürgergeld p.M. dann wird dir das für 2,5 Monate gestrichen.

Andri123  20.08.2023, 01:40
@Schubert610

Nein, im zweiten Fall wird die Erstattung rechnerisch auf die folgenden sechs Monate verteilt angerechnet.

Auf ALG I erfolgt keine Anrechnung, auf Bürgergeld jedoch wird der erstattete Betrag als Einkommen angerechnet