Guten Tag, ein Bekannter ist aufgrund einiger Schicksalsschläge in den letzten Jahren ins Arbeitslosengeld II gerutscht.

Nun hat das Jobcenter, wie in der Vergangenheit auch immer, seine Kontoauszüge geprüft und festgestellt, dass dieser in der Vergangenheit ab und zu ins Minus gerutscht ist und dann Geld eingezahlt hat, dass er eigentlich nicht hat. Er hat angegeben, dass ihm das Geld geliehen wurde und er es auch direkt bei der nächsten Auszahlung zurückgeben musste (was auch der Wahrheit entspricht). Nun hat der Mitarbeiter vom Jobcenter folgendes verlangt:

  1. Jede Person, die ihm Geld leiht, darf es nicht mehr Bar machen sondern muss es per Überweisung tätigen und die Rückzahlung muss auch per Überweisung erfolgen
  2. Er darf kein Geld mehr abheben und auch kein Geld mehr selber einzahlen.

Ist das rechtens? Darf das Jobcenter wirklich sowas verlangen? Punkt 1 kann ich ja irgendwie noch verstehen, aber Punkt 2? Er musste sogar eine Erklärung unterschreiben und bestätigen, dass er Punkt 2 einhalten wird.

Vielen Dank im Voraus.